Ihr Rechtsanwalt im Baurecht

Rechtssicherheit für Bauunternehmen und private Bauherren

Spezialisierte Beratung bei Baumängeln, Bauverzug und Werklohnstreitigkeiten – regional in Ellwangen/Ostalbkreis und bundesweit digital.

Strategische Beratung für beide Vertragsseiten

Für private Bauherren und Immobilienkäufer

Der Bau eines Hauses ist oft die größte Investition Ihres Lebens. Wenn Mängel auftreten oder der Bauträger in Verzug gerät, steht Ihre finanzielle Existenz auf dem Spiel. Ich schütze Sie vor Kostenfallen und setze Ihre Ansprüche auf ein mangelfreies Werk durch.
  • Durchsetzung von Mängelrechten: Nacherfüllung, Kostenvorschussklagen und Schadensersatz nach BGB.
  • Prüfung von Bauverträgen: Analyse von Verbraucherbauverträgen und Bauträgerverträgen vor der Unterschrift.
  • Baubegleitende Rechtsberatung: Rechtssicheres Verhalten während der Bauphase (Abnahmeverweigerung, Mängelrügen, Fristsetzungen).
  • Rücktritt und Kündigung: Strategien zur Lösung vom Vertrag bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Unternehmers.
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Für Bauunternehmen, Handwerker und Architekten

Für Sie als Unternehmer ist das Baurecht die Grundlage Ihrer Liquidität. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre vergütungspflichtigen Leistungen rechtssicher zu dokumentieren und durchzusetzen.
  • Realisierung von Werklohnforderungen: Konsequentes Forderungsmanagement und Klageverfahren bei unberechtigten Kürzungen.
  • Nachtragsmanagement: Durchsetzung von Mehrvergütungsansprüchen nach § 650b BGB und VOB/B.
  • Bauhandwerkersicherung: Effektive Nutzung von Sicherungshypotheken und Bauhandwerkersicherungsgesetzen (§ 650f BGB) zur Absicherung Ihrer Vorleistung.
  • Abwehr von Mängelansprüchen: Verteidigung gegen überzogene Forderungen und unberechtigte Skonto-Abzüge.
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Tiefenwissen Baurecht: Vermeidung rechtlicher Fallstricke

Erfolgreiche Baurechtsmandate entscheiden sich oft an Formalien. Ein kleiner Formfehler in der Mängelrüge oder der Bedenkenanmeldung kann den Verlust von Ansprüchen in Höhe von zehntausenden Euro bedeuten.

Nachfolgend erläutere ich Ihnen kritische Punkte, die in meiner täglichen Praxis regelmäßig zu Auseinandersetzungen führen.

1. Die Abnahme: Der entscheidende Wendepunkt im Bauvertrag

Die Abnahme (§ 640 BGB) ist die wichtigste Zäsur im Bauvertragsrecht. Sie ist die körperliche Hinnahme des Werkes verbunden mit der Anerkennung als "im Wesentlichen vertragsgemäß".

  • Beweislastumkehr: Vor der Abnahme liegt die Beweislast für die Mangelfreiheit beim Unternehmer. Nach der Abnahme muss der Bauherr beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dieser vom Unternehmer verursacht wurde.d-Fallen vermeiden: Aufhebungsverträge kläre ich transparent
  • Fälligkeit der Vergütung: Mit der Abnahme wird die Schlussrechnung fällig. Ohne Abnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Schlusszahlung.
  • Gefahrübergang: Das Risiko für zufällige Verschlechterung (z.B. Unwetter, Vandalismus) geht auf den Bauherrn über.
Rechtstipp
Als Bauherr sollten Sie die Abnahme niemals unter Zeitdruck oder rein mündlich erklären. Bestehen Sie auf eine förmliche Abnahme mit Protokoll. Mängel, die Sie bei der Abnahme kennen, aber nicht im Protokoll vorbehalten, können später nicht mehr geltend gemacht werden (Verlust der Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung sowie Vertragsstrafe). Als Unternehmer hingegen sollten Sie aktiv auf eine förmliche Abnahme hinwirken, um den Schwebezustand zu beenden.
Tim Pfaff
Rechtsanwalt
  • Rechtsanwalt in Ellwangen & Ostalb (auch bundesweit)
  • Digitale und persönliche Beratung – bequem von zu Hause oder vor Ort
  • Transparente Kostenstruktur und kostenlose Ersteinschätzung
  • Regionale Kompetenz, langjährige Erfahrung
  • Sicherer Dokumenten-Upload und zügige Rückmeldung
Kontaktdaten
E-Mail
info@rechtsanwalt-pfaff.de
Telefon
+49 (0) 7961 8792799
Adresse
Keuperweg 6
73479 Ellwangen
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2. Mängelrechte und die "Symptomtheorie"
des BGH

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Mängelrüge. Bauherren glauben oft, sie müssten die technische Ursache eines Mangels benennen (z.B. "Die Abdichtung ist falsch verlegt"). Das ist rechtlich nicht notwendig und sogar gefährlich.

  • Die Symptomtheorie: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es, wenn der Auftraggeber die Mangelerscheinung (das Symptom) hinreichend deutlich beschreibt (z.B. "Feuchtigkeitseintritt im Keller, Ecke Nord-Ost"). Die Erforschung der Ursache ist Aufgabe des Fachunternehmers.
  • Das Recht der zweiten Andienung: Bevor Sie als Bauherr eine Drittfirma beauftragen oder den Werklohn mindern, müssen Sie dem Unternehmer zwingend eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Wer hier voreilig zur Selbstvornahme greift, verliert seinen Anspruch auf Kostenerstattung vollständig.

3. Nachträge und Preisanpassung nach § 650b BGB

Streitigkeiten über Nachträge ("Das war im Preis nicht enthalten") gehören zum Alltag. Das neue Bauvertragsrecht hat hier klare Regeln geschaffen.

  • Anordnungsrecht: Der Besteller kann Änderungen des vereinbarten Werks anordnen. Der Unternehmer muss ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten vorlegen.
  • Vergütungsanpassung: Einigen sich die Parteien nicht, darf der Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen 80% der Nachtragsvergütung als Abschlagszahlung fordern.
  • Kalkulation: Für Unternehmer ist es essenziell, Nachträge auf Basis der "tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen" (§ 650c BGB) zu berechnen, sofern keine Urkalkulation hinterlegt wurde. Pauschale Preisaufschläge sind oft angreifbar.

4. Der Bauträgervertrag und die MaBV

Beim Kauf einer Immobilie "vom Reißbrett" greifen die Schutzmechanismen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Der Bauträger darf Zahlungen vom Erwerber nur nach einem strengen Ratenplan fordern, der sich am tatsächlichen Baufortschritt orientiert.

  • Typischer Konflikt: Der Bauträger fordert die Rate "Rohbaufertigstellung", obwohl wesentliche Arbeiten (z.B. Treppenläufe) fehlen. Hier ist anwaltliche Prüfung geboten, um Vorleistungen ohne Gegenwert zu verhindern.
  • Trennung der Mängel: Es ist strikt zwischen Mängeln am Sondereigentum (Ihre Wohnung) und Gemeinschaftseigentum (Fassade, Dach, Tiefgarage) zu unterscheiden. Für Letztere ist oft die Eigentümergemeinschaft zuständig, was die Durchsetzung verkompliziert.
Support

FAQs

Häufig gestellte Fragen im Baurecht.
Lohnt sich ein Anwalt bei "kleineren" Streitwerten?
Im Baurecht täuschen geringe Streitwerte oft. Ein kleiner Riss kann Symptom eines gravierenden Statik- oder Abdichtungsmangels sein. Zudem summieren sich bei Handwerkerrechnungen unberechtigte Kürzungen schnell auf existenzbedrohende Summen. Eine anwaltliche Erstbewertung schafft Klarheit über das Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Wie gehe ich gegen unberechtigte Bedenkenanmeldungen vor?
Bauunternehmen nutzen Bedenkenanmeldungen nach VOB/B oft, um sich von der Haftung freizueichnen. Als Bauherr müssen Sie diese prüfen: War der Hinweis klar und verständlich? Wurde er rechtzeitig gegeben? Pauschale Bedenken ("Der Untergrund könnte ungeeignet sein") sind oft unwirksam. Wir prüfen den Schriftverkehr auf Rechtswirksamkeit.
Wann ist ein Mangel "wesentlich"?
Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit des Werkes erheblich beeinträchtigt ist oder eine Gefahr für die Substanz besteht (z.B. undichtes Dach, statische Probleme). Nur bei wesentlichen Mängeln darf die Abnahme verweigert werden. Bei unwesentlichen Mängeln (z.B. Malerarbeiten, kleine Kratzer) muss abgenommen werden, jedoch unter Vorbehalt der Mängelbeseitigung.
Was ist ein Selbständiges Beweisverfahren?
Wenn die Beweislage (Ursache des Mangels, Schadenshöhe) unklar ist und eine Einigung scheitert, ist eine Klage oft riskant. Das Selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das vor dem eigentlichen Prozess stattfindet. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger stellt die Mängel und Kosten fest. Dieses Verfahren hemmt die Verjährung und dient oft als Grundlage für einen späteren Vergleich, ohne dass ein teurer Hauptsacheprozess geführt werden muss.

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