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Der Erhalt einer Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein großer Schock und löst oft Existenzängste aus. Viele Fragen schießen einem durch den Kopf: Wie wehre ich mich richtig, und wie läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht überhaupt ab? Die gute Nachricht ist, dass das deutsche Arbeitsrecht Ihnen starke Werkzeuge an die Hand gibt, um sich zu wehren. Wenn Sie die Spielregeln und den genauen Ablauf kennen, können Sie entspannter in die Verhandlungen gehen und oft eine sehr gute Lösung für sich herausholen.
Der Ablauf nach einer Kündigung ist gesetzlich streng geregelt. Alles beginnt mit der Klageeinreichung: Sie müssen zwingend innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Bereits zwei bis sechs Wochen nach Einreichung der Klage findet der sogenannte Gütetermin statt.
Bei diesem Gütetermin sitzt Ihnen der Arbeitgeber und ein Richter gegenüber, wobei der Fokus rein auf einer gütlichen Einigung liegt. Das Gericht fällt hier noch kein Urteil, sondern versucht, einen Kompromiss zu finden, der für beide Seiten tragbar ist. In der Praxis sind diese Termine sehr erfolgreich: Etwa 90 Prozent aller Kündigungsschutzklagen enden bereits hier mit einem Vergleich, der meist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und ein gutes Zeugnis beinhaltet.
Sollte im Gütetermin wider Erwarten keine Einigung erzielt werden, ist das Verfahren keineswegs verloren. In diesem Fall bestimmt das Gericht einen sogenannten Kammertermin. Erst in dieser mündlichen Verhandlung, die meist einige Monate später stattfindet, wird der Sachverhalt durch das Gericht tiefgehend rechtlich geprüft und am Ende durch ein Urteil entschieden.

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