Arbeitsrecht

Ablauf Kündigungsschutzklage: Fristen, Gütetermin & Einigung

6 Minuten Lesezeit
Illustration einer Person am Schreibtisch mit Kündigungsschreiben in der Hand
Portraitaufnahme Rechtsnwalt Pfaff
Tim Pfaff
Rechtsanwalt
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Nach Zugang einer Kündigung haben Sie genau drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Bereits wenige Wochen später folgt der Gütetermin – und dort enden rund 90 Prozent aller Verfahren mit einem Vergleich, häufig inklusive Abfindung und gutem Arbeitszeugnis.

Der Erhalt einer Kündigung ist trotzdem erst einmal ein Schock und löst oft Existenzängste aus. Die gute Nachricht: Das deutsche Arbeitsrecht gibt Ihnen starke Werkzeuge an die Hand. Wer die Spielregeln und den genauen Ablauf kennt, kann entspannter in die Verhandlungen gehen und oft eine sehr gute Lösung herausholen.

Die rechtliche Grundlage: Der Ablauf Schritt für Schritt leicht erklärt

Der Ablauf nach einer Kündigung ist gesetzlich streng geregelt. Alles beginnt mit der Klageeinreichung: Sie müssen zwingend innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Bereits zwei bis sechs Wochen nach Einreichung der Klage findet der sogenannte Gütetermin statt.

Bei diesem Gütetermin sitzt Ihnen der Arbeitgeber und ein Richter gegenüber, wobei der Fokus rein auf einer gütlichen Einigung liegt. Das Gericht fällt hier noch kein Urteil, sondern versucht, einen Kompromiss zu finden, der für beide Seiten tragbar ist. In der Praxis sind diese Termine sehr erfolgreich: Etwa 90 Prozent aller Kündigungsschutzklagen enden bereits hier mit einem Vergleich, der meist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und ein gutes Zeugnis beinhaltet.

Sollte im Gütetermin wider Erwarten keine Einigung erzielt werden, ist das Verfahren keineswegs verloren. In diesem Fall bestimmt das Gericht einen sogenannten Kammertermin. Erst in dieser mündlichen Verhandlung, die meist einige Monate später stattfindet, wird der Sachverhalt durch das Gericht tiefgehend rechtlich geprüft und am Ende durch ein Urteil entschieden.

Die größten Fehler nach Erhalt der Kündigung
  1. Die 3-Wochen-Frist ignorieren: Der schwerwiegendste Fehler ist es, die Kündigung einfach hinzunehmen und Zeit verstreichen zu lassen. Nach Ablauf der drei Wochen ab Zugang gilt die Kündigung als rechtswirksam – Ansprüche auf eine Abfindung oder Rückkehr an den Arbeitsplatz entfallen komplett.
  2. Ohne Strategie in den Gütetermin gehen: Auch wenn der Termin der "Güte" dient, geht es hier um viel Geld. Wer unvorbereitet und ohne anwaltlichen Beistand in die Verhandlung geht, lässt sich oft mit einer zu geringen Abfindung abspeisen.
  3. Angst vor dem Kammertermin: Viele Arbeitnehmer knicken im Gütetermin ein, weil sie Angst vor einem langwierigen Prozess haben. Manchmal ist es jedoch taktisch klüger, das Verfahren in den Kammertermin gehen zu lassen, um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen

Tipp: Prüfen Sie mit unserem Rechner, welche Kündigungsfrist für Sie gilt – und bis zu welchem Tag Ihre Kündigungsschutzklage spätestens beim Arbeitsgericht eingehen muss:

Kündigungsfristen-Rechner

Gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen

Frühestmögliches Ende des Arbeitsverhältnisses:

⚠️ Wichtig bei Arbeitgeberkündigung: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG) – in Ihrem Fall bis spätestens . Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.

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Rechtsgrundlage: § 622 BGB. Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Fristen können sich aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben (§ 622 Abs. 4–6 BGB). Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit werden auch Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt (EuGH, Urt. v. 19.01.2010 – C-555/07, „Kücükdeveci").

Praxis-Tipps für Arbeitnehmer
  • Dokumentation sichern: Notieren Sie sich das genaue Datum, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Dieser Tag ist der Startschuss für die 3-Wochen-Frist. Das gilt übrigens auch, wenn Sie krankgeschrieben sind – mehr dazu in unserem Beitrag Kündigung wegen und während Krankheit.
  • Nichts unterschreiben: Unterschreiben Sie beim Erhalt der Kündigung maximal den reinen Empfang des Schreibens, aber keinesfalls einen Aufhebungsvertrag oder Verzichtserklärungen ohne rechtliche Prüfung.
  • Ruhig bleiben im Gütetermin: Lassen Sie sich vom Arbeitgeber oder dem Richter nicht unter Druck setzen. Sie müssen einem Vergleich im Gütetermin nicht sofort zustimmen. Kommt es zu einer Abfindung, können Sie mit der Fünftelregelung erheblich Steuern sparen.
  • Strategie für den Kammertermin: Wenn keine Einigung im Gütetermin erzielt wird, nutzen Sie die Zeit bis zum Kammertermin, um mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht weitere Beweise zu sammeln und die Schwachstellen der Kündigung herauszuarbeiten
Häufige Fragen & Fazit

Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?

Der Gütetermin findet meist zwei bis sechs Wochen nach Klageeinreichung statt – endet das Verfahren dort mit einem Vergleich (wie in rund 90 Prozent der Fälle), ist die Sache oft nach ein bis zwei Monaten erledigt. Kommt es zum Kammertermin, dauert das Verfahren in der Regel mehrere Monate, in Ausnahmefällen über ein Jahr.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst – auch bei einem Sieg. Der Streitwert wird regelmäßig mit drei Bruttomonatsgehältern angesetzt. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in der Regel; ohne Versicherung kommt bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe in Betracht.

Lohnt sich die Klage, auch wenn ich nicht zurück in den Job will?

Ja, in vielen Fällen. Die Kündigungsschutzklage ist das zentrale Druckmittel, um eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis auszuhandeln – ohne fristgerechte Klage entfällt diese Verhandlungsposition vollständig.

Fazit: Eine Kündigungsschutzklage ist kein Vabanquespiel, sondern ein bewährtes Verfahren mit hoher Einigungsquote – entscheidend ist, dass Sie die Drei-Wochen-Frist einhalten und vorbereitet in den Gütetermin gehen. Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten? Dann gelten Besonderheiten, die wir im Beitrag Fristlose Kündigung: Wirksamkeit & wie Sie sich wehren erklären.

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