Alles wird teurer, die Lebenshaltungskosten steigen, aber Ihr Gehalt bleibt seit Jahren gleich? Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie ihren Chef nach einer gewissen Zeit zu einer Gehaltserhöhung zwingen können. Die Antwort ist im ersten Moment oft ernüchternd, bietet aber bei genauerem Hinsehen juristische Schlupflöcher. Entdecken Sie, wann das Arbeitsrecht auf Ihrer Seite ist und wie Sie mehr Geld auf dem Konto erfolgreich durchsetzen.
Grundsätzlich gilt im deutschen Zivilrecht die Vertragsfreiheit. Das Gesetz verpflichtet Ihren Arbeitgeber demnach nicht dazu, Beschäftigten mehr Lohn zu zahlen oder Gehälter automatisch an die Inflation anzupassen. Einen generellen rechtlichen Anspruch auf eine turnusmäßige Gehaltserhöhung gibt es somit nicht.
Dennoch kennt das Arbeitsrecht entscheidende Ausnahmen, bei denen Sie Ihr Recht auf mehr Geld einfordern können:
Als absolute Untergrenze gilt außerdem der gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 01.01.2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde liegt (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Steigt der Mindestlohn, kann sich daraus faktisch eine Anhebung Ihres Gehalts ergeben – auch ohne eigenständigen "Erhöhungs"-Anspruch.
Schon heute haben Beschäftigte in Betrieben ab 200 Mitarbeitenden nach dem Entgelttransparenzgesetz einen individuellen Auskunftsanspruch zum Vergleichsentgelt des anderen Geschlechts. Eine deutlich weiterreichende Auskunftspflicht sieht die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) vor – Deutschland hat die eigentlich bis zum 07.06.2026 laufende Umsetzungsfrist jedoch verpasst; der Kabinettstermin für den Umsetzungsentwurf wurde auf August 2026 verschoben. Ein deutsches Umsetzungsgesetz gilt damit aktuell noch nicht und wird nach derzeitigem Stand (August 2026) frühestens 2027 in Kraft treten.
Oft scheitern Arbeitnehmer in der Argumentation, weil sie die juristischen Grenzen nicht genau kennen. In diesen Fällen greift Ihr Anspruch nicht:
Wenn kein harter gesetzlicher Rechtsanspruch besteht, kommt es allein auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Mit diesen Tipps bereiten Sie das Gespräch optimal vor:
Das Gesetz nennt dafür keine feste Frist – ohne Tarifbindung oder betriebliche Übung ist das reine Verhandlungssache. In der Praxis hat sich ein jährlicher Anlass etabliert, etwa im Rahmen des Jahresgesprächs oder nach Abschluss eines größeren Projekts. Häufigere Anfragen ohne neuen sachlichen Anlass schwächen erfahrungsgemäß die eigene Verhandlungsposition.
Nicht ohne sachlichen Grund, wenn der Unterschied auf dem Geschlecht beruht. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts reicht für eine Klage bereits der Vergleich mit einer einzigen besser bezahlten Person des anderen Geschlechts aus (BAG, Urteil vom 23.10.2025, Az. 8 AZR 300/24).
Grundsätzlich ja. Vertragsklauseln, die ein pauschales Verschwiegenheitsgebot über die eigene Vergütung vorschreiben, sind im Lichte des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) rechtlich zweifelhaft, weil sie unter anderem die Aufdeckung von Entgeltungleichheit erschweren können. Prüfen Sie eine solche Klausel im Zweifel individuell.
Noch nicht. Die Richtlinie (EU) 2023/970 hätte bis zum 07.06.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen; diese Frist ist verstrichen, der Kabinettstermin für den Umsetzungsentwurf wurde auf August 2026 verschoben. Bis ein deutsches Gesetz vorliegt – frühestens 2027 –, gilt weiterhin nur der engere, heute schon bestehende Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz für Betriebe ab 200 Mitarbeitenden.
Eine sachlich vorgetragene Gehaltsforderung allein ist kein zulässiger Kündigungsgrund. Greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (in der Regel ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und einer entsprechenden Betriebsgröße), braucht eine Kündigung einen eigenständigen, davon unabhängigen Grund.
Eine gute Vorbereitung ist bei jeder Gehaltsverhandlung das A und O. Sollten Sie jedoch den Verdacht haben, dass Sie bei allgemeinen Gehaltsrunden im Betrieb unrechtmäßig übergangen wurden oder eine Entgeltungleichheit zwischen Frau und Mann vorliegt, lohnt sich eine genaue rechtliche Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine rechtliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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