Arbeitsrecht

Hitzefrei am Arbeitsplatz: Ab wann dürfen Sie nach Hause?

4 Minuten Lesezeit
Stöhnender Büroangestellter klebt verschwitzt an seinem Schreibtischstuhl, ein surrendes Tischventilatorchen rührt die heiße Luft, Thermometer an der Wand zeigt 35 Grad, grelles Sonnenlicht brennt durchs Fenster, dicker Aktenordne
Bild Autor Tim Pfaff
Tim Pfaff
Rechtsanwalt
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Die rechtliche Grundlage leicht erklärt

Die Arbeitsstättenregel (ASR) A3.5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt hier den Ton an. Sie regelt, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten soll. Bis zu dieser Grenze muss der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen. Steigt das Thermometer jedoch über 26 °C und sogar über 30 °C, wird der Arbeitgeber in die Pflicht genommen und muss handeln. Bei einer Raumtemperatur von über 35 °C ist der Raum ohne besondere Vorkehrungen (z.B. Hitzeschutzkleidung oder technische Maßnahmen) nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Die größten Fehler / Wann greift es nicht?
  • Einfach nach Hause gehen: Der größte Fehler ist es, bei Hitze eigenmächtig den Arbeitsplatz zu verlassen. Ein solches „eigenmächtiges Hitzefrei“ gilt als Arbeitsverweigerung und kann schlimmstenfalls zu einer Abmahnung oder Kündigung führen.
  • Untätig bleiben: Ein weiterer Fehler ist es, extreme Temperaturen stillschweigend zu ertragen. Sie sollten das Problem aktiv bei Ihrem Arbeitgeber ansprechen, damit dieser Schutzmaßnahmen ergreifen kann.
  • Auf Klimaanlage bestehen: Es gibt keinen generellen rechtlichen Anspruch auf eine Klimaanlage. Der Arbeitgeber kann auch andere Maßnahmen wählen.
  • Praxis-Tipps für Arbeitnehmer
  • Gespräch suchen: Sprechen Sie Ihren Chef oder den Betriebsrat frühzeitig an, wenn die Temperaturen unerträglich werden.
  • Maßnahmen einfordern: Ab 30 °C Raumtemperatur können Sie verlangen, dass der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreift. Dazu gehören beispielsweise das Bereitstellen von Getränken, das Lockern von Bekleidungsregeln, das Vorverlegen der Arbeitszeit in die kühleren Morgenstunden oder zusätzliche Pausen.
  • Dokumentation: Notieren Sie sich an extrem heißen Tagen die genauen Temperaturen im Arbeitsraum und die Uhrzeit der Messung.
  • „Ein Recht auf Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht – wer eigenmächtig geht, riskiert eine Abmahnung. Der Arbeitgeber ist ab 30 Grad jedoch in der Handlungspflicht.“
    Rechtsanwalt Tim Pfaff
    Ihre nächsten Schritte / Fazit

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Sie dürfen nicht einfach nach Hause gehen, aber Ihr Arbeitgeber muss Sie vor unzumutbarer Hitze schützen. Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder weigert sich Ihr Arbeitgeber, bei extremen Temperaturen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder buchen Sie direkt eine kostenlose Erstberatung.