Die Arbeitsstättenregel (ASR) A3.5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt hier den Ton an. Sie regelt, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten soll. Bis zu dieser Grenze muss der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen. Steigt das Thermometer jedoch über 26 °C und sogar über 30 °C, wird der Arbeitgeber in die Pflicht genommen und muss handeln. Bei einer Raumtemperatur von über 35 °C ist der Raum ohne besondere Vorkehrungen (z.B. Hitzeschutzkleidung oder technische Maßnahmen) nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Sie dürfen nicht einfach nach Hause gehen, aber Ihr Arbeitgeber muss Sie vor unzumutbarer Hitze schützen. Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder weigert sich Ihr Arbeitgeber, bei extremen Temperaturen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder buchen Sie direkt eine kostenlose Erstberatung.