Arbeitsrecht

Abmahnung wegen Krankheit: Ist das zulässig?

26.06.2026
6 Minuten Lesezeit
Abmahnung wegen Krankheit: Frau liegt krank unter einer Decke auf dem Sofa, auf dem Tisch davor liegen ein Fieberthermometer, eine Packung Taschentücher und ein Schreiben mit der Aufschrift "Abmahnung".

Ein Abmahnungsschreiben kurz nach der Krankmeldung sorgt bei vielen Arbeitnehmern für Empörung: Darf man wegen Kranksein überhaupt abgemahnt werden? Die kurze Antwort: Nein – eine Krankheit an sich ist kein abmahnfähiges Fehlverhalten, weil Sie dafür nicht verantwortlich sind. Zulässig ist eine Abmahnung nur, wenn Sie im Zusammenhang mit der Krankheit gegen konkrete arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wo genau die Grenze verläuft.

Abmahnung wegen Krankheit: Wann ist sie überhaupt zulässig?

Eine Abmahnung setzt immer ein steuerbares, also willentlich beeinflussbares Fehlverhalten voraus. Eine Krankheit selbst erfüllt diese Voraussetzung nicht – Sie können schließlich nichts dafür, krank zu werden. Eine Abmahnung wegen der bloßen Tatsache oder Häufigkeit von Krankheitstagen ist daher grundsätzlich unzulässig.

Anders sieht es aus, wenn Sie im Zusammenhang mit der Krankheit gegen echte arbeitsvertragliche Nebenpflichten verstoßen. Dazu zählen insbesondere:

  • Verspätete Krankmeldung: Nach § 5 EFZG müssen Sie sich unverzüglich, in der Regel vor Arbeitsbeginn, krankmelden.
  • Verspätete Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Reicht das Attest nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber ein, ist dies grundsätzlich abmahnfähig – selbst wenn die Verzögerung nicht vollständig in Ihrer Kontrolle lag. Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine Abmahnung wegen verspäteten Zugangs der Bescheinigung auch dann nicht unverhältnismäßig ist, wenn die Verspätung auf einer falsch angegebenen Postleitzahl beruhte (LAG Köln, Urteil vom 18.11.2011, Az. 4 Sa 711/11).
  • Genesungswidriges Verhalten: Wer während der Krankschreibung Aktivitäten nachgeht, die der Genesung erkennbar widersprechen, verletzt seine arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflichten.
Wann ist eine Abmahnung wegen Krankheit unwirksam? Die größten Fehler

Arbeitgeber verwechseln in der Praxis häufig Krankheit und Pflichtverstoß. Typische Fehler:

  1. Abmahnung wegen der Fehlzeit selbst: Formulierungen wie "wegen Ihrer häufigen Krankheitstage" sind unwirksam, da hier kein steuerbares Verhalten gerügt wird.
  2. Fehlender konkreter Pflichtverstoß: Wurde die Krankmeldung ordnungsgemäß und pünktlich vorgenommen und lag das Attest rechtzeitig vor, fehlt der Abmahnung jede Grundlage.
  3. Vermischung mit Kündigungsabsicht: Manche Arbeitgeber nutzen eine unwirksame Abmahnung als Vorstufe zu einer krankheitsbedingten Kündigung. Diese folgt aber eigenen, deutlich strengeren Regeln und benötigt gerade keine vorherige Abmahnung – mehr dazu in unserem Beitrag Kündigung wegen und während Krankheit.
  4. eAU nicht berücksichtigt: Seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermitteln die Krankenkassen die Daten meist automatisch an den Arbeitgeber – ein fehlendes Papierattest allein rechtfertigt dann oft keine Abmahnung mehr.
Praxis-Tipps für Arbeitnehmer
  • Meldepflicht ernst nehmen: Melden Sie sich am ersten Krankheitstag möglichst vor Arbeitsbeginn – idealerweise schriftlich per E-Mail oder Kurznachricht, damit der Zeitpunkt dokumentiert ist.
  • Attest-Fristen im Blick behalten: Reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung so früh wie möglich ein, auch wenn Ihr Arbeitsvertrag eine kürzere Frist als die gesetzlichen drei Tage vorsieht.
  • Fehlerursache dokumentieren: Kam es durch einen Fehler der Post oder der Arztpraxis zur Verspätung, sichern Sie Nachweise – auch wenn dies die Abmahnung wie im zitierten Urteil nicht zwingend verhindert, hilft es bei einer Gegendarstellung.
  • Genau lesen, was abgemahnt wird: Prüfen Sie, ob die Abmahnung tatsächlich einen Pflichtverstoß oder unzulässigerweise die Krankheit selbst rügt – Letzteres ist ein starkes Argument für eine Gegendarstellung. Eine Vorlage dafür finden Sie in unserem Beitrag Widerspruch gegen Abmahnung: Muster & Formulierung.
  • Bei Serienabmahnungen wachsam sein: Häufen sich Abmahnungen im Umfeld von Krankheitsphasen, kann dies ein Indiz für eine geplante krankheitsbedingte Kündigung sein – lassen Sie das frühzeitig prüfen.
Eine Krankheit ist kein Fehlverhalten – abgemahnt werden darf nur, wer gegen echte Melde- oder Nachweispflichten verstößt, nicht wer krank wird.
Rechtsanwalt Tim Pfaff
Häufige Fragen & Fazit

Kann ich eine Abmahnung bekommen, wenn ich krank bin?

Eine Abmahnung wegen der Krankheit selbst ist unzulässig. Zulässig ist sie nur bei einem tatsächlichen Pflichtverstoß, etwa einer verspäteten Meldung.

Kann man gekündigt werden, wenn man zu oft krank ist?

Häufige Fehlzeiten können unter sehr strengen Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen – diese benötigt aber keine vorherige Abmahnung, da Krankheit kein abmahnfähiges Verhalten ist.

Ist eine Abmahnung wegen ständiger Kurzerkrankungen zulässig?

Nein. Solange Sie sich ordnungsgemäß krankmelden und ein Attest vorlegen, darf der Arbeitgeber Sie nicht wegen der Fehlzeit an sich abmahnen.

Wie oft darf ich im Jahr krank sein, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?

Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Erst bei regelmäßig sehr hohen Fehlzeiten über mehrere Jahre kann eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt in Betracht kommen – eine Abmahnung ist dafür aber nicht die richtige Maßnahme.

Fazit: Eine Abmahnung wegen Krankheit ist in den allermeisten Fällen unwirksam – entscheidend ist immer, ob tatsächlich ein steuerbarer Pflichtverstoß vorliegt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann schnell einschätzen, ob Ihre Abmahnung zu Recht erteilt wurde. Mandanten im Ostalbkreis erreichen uns über unseren Hauptsitz in Ellwangen. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder buchen Sie direkt eine kostenlose Erstberatung.