Arbeitsrecht

Arbeitsunfall: Was Sie jetzt tun müssen – Meldung, Fristen & Ihre Rechte

7 Minuten Lesezeit
"Illustration eines Mannes am Schreibtisch, der ein Formular zur Meldung eines Arbeitsunfalls an die Berufsgenossenschaft hält, im Hintergrund ein Ordner mit der Aufschrift 'Arbeitsrecht' sowie Pflaster und Verbandsmaterial auf dem Tisch."
Bild Autor Tim Pfaff
Tim Pfaff
Rechtsanwalt
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Ein Sturz auf der Baustelle, ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder ein Schnitt an der Maschine – ein Arbeitsunfall trifft Arbeitnehmer oft völlig überraschend und wirft sofort viele Fragen auf.  Wer muss den Unfall melden, welche Fristen gelten und welche finanziellen Ansprüche haben Sie jetzt?  In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie direkt nach einem Arbeitsunfall tun sollten und wie Sie Ihre Rechte sichern.

Die rechtliche Grundlage leicht erklärt

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn Sie bei der versicherten Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit durch ein plötzliches Ereignis gesundheitlich geschädigt werden.  In Deutschland sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) gegen Arbeits- und Wegeunfälle abgesichert – nicht über die private Krankenversicherung.  Wichtig: Nur wenn der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, erhalten Sie neben der medizinischen Behandlung auch spezielle Leistungen wie Verletztengeld und ggf. eine Unfallrente.

Als Arbeitnehmer müssen Sie den Unfall unverzüglich Ihrem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten melden – auch wenn Sie zunächst glauben, „das wird schon wieder“.  Jeder Arbeitsunfall, der voraussichtlich zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss vom Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden.  Schwere Unfälle mit Todesfolge oder mehreren verletzten Personen sind von Arbeitgeberseite sofort zu melden, in der Praxis häufig telefonisch oder per E‑Mail.

Für Sie bedeutet das: Gehen Sie nach einem Arbeitsunfall möglichst direkt zu einem sogenannten Durchgangsarzt, also einem speziell zugelassenen Arzt der Unfallversicherung.  Dieser dokumentiert den Unfall, die Verletzungen und entscheidet über weitere Behandlung, Reha-Maßnahmen und Ihre Arbeitsfähigkeit.  In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel weiter Ihr Gehalt (Entgeltfortzahlung); ab der siebten Woche übernimmt die Berufsgenossenschaft mit Verletztengeld.

Die größten Fehler / Wann greift es nicht?
  • Unfall nicht oder zu spät melden
    Viele Arbeitnehmer melden den Unfall erst Tage später oder gar nicht, weil sie die Verletzung zunächst unterschätzen.  Folge: Der Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Verletzung lässt sich schlechter nachweisen, die Berufsgenossenschaft kann die Anerkennung als Arbeitsunfall erschweren oder ablehnen.
  • Nicht zum Durchgangsarzt gehen
    Wer nur den Hausarzt aufsucht und den Arbeitsunfall nicht erwähnt, riskiert Lücken in der Dokumentation.  Der Durchgangsarzt ist die zentrale Schnittstelle zur Berufsgenossenschaft; fehlt seine Einschätzung, können Ansprüche auf Verletztengeld und Reha-Leistungen gefährdet sein.
  • Unfallhergang nicht dokumentieren
    Ohne genaue Beschreibung des Hergangs, ohne Zeugenangaben, Fotos oder Eintrag im Verbandbuch wird es im Streitfall schwer, Ihre Rechte durchzusetzen.  Besonders kritisch ist dies, wenn der Arbeitgeber die Meldung verzögert oder bestreitet, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
  • Verzicht auf Ansprüche aus Unwissenheit
    Viele Arbeitnehmer glauben, nach einem Arbeitsunfall zahle „die Krankenkasse schon“ und lassen mögliche zusätzliche Leistungen ungenutzt.  Neben Verletztengeld kommen – abhängig vom Einzelfall – Ansprüche auf Heilbehandlung, Reha, Umschulung und bei dauerhaften Schäden sogar eine Verletztenrente in Betracht.
  • Kein rechtlicher Rat bei Streit mit Arbeitgeber oder BG
    Wird der Arbeitsunfall nicht anerkannt, die Unfallanzeige nicht erstellt oder verweigert die Berufsgenossenschaft Leistungen, bleiben Betroffene oft allein.  Ohne anwaltliche Unterstützung versäumen sie Fristen, legen keine oder verspätet Widersprüche ein und verlieren dadurch wertvolle finanzielle Ansprüche.
  • Praxis-Tipps für Arbeitnehmer
  • Sofort handeln: Leisten Sie Erste Hilfe, lassen Sie sich ggf. vom Rettungsdienst versorgen und informieren Sie umgehend Ihren Vorgesetzten über den Unfall.
  • Direkt melden: Melden Sie jeden Arbeits- oder Wegeunfall sofort Ihrem Arbeitgeber – auch scheinbare „Bagatellen“, die sich später verschlimmern können.
  • Durchgangsarzt aufsuchen: Lassen Sie sich möglichst noch am Unfalltag von einem Durchgangsarzt untersuchen und nennen Sie ausdrücklich „Arbeitsunfall“ oder „Wegeunfall“.
  • Unfallhergang schriftlich festhalten: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, genaue Tätigkeit, Unfallort, beteiligte Personen und sichern Sie Zeugen. Halten Sie Fotos oder Skizzen fest, wenn möglich.
  • Verbandbuch und Unfallanzeige prüfen: Fragen Sie nach, ob der Unfall im Verbandbuch dokumentiert und eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft erstellt wurde. Lassen Sie sich eine Kopie geben – darauf haben Sie ein Recht.
  • Fristen im Blick behalten: Bei mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber den Unfall spätestens innerhalb von drei Tagen der BG melden – erinnern Sie ihn daran, falls nötig.
  • Lohnfortzahlung und Verletztengeld sichern: Kontrollieren Sie Ihre Gehaltsabrechnungen in den ersten sechs Wochen und informieren Sie sich frühzeitig über Ihren Anspruch auf Verletztengeld ab der siebten Woche.
  • Keine vorschnellen Erklärungen unterschreiben: Unterschreiben Sie keine Aussagen oder Erklärungen, die den Unfall relativieren oder Ihnen eine Mitschuld geben, ohne anwaltliche Prüfung.
  • Frühzeitig rechtliche Beratung einholen: Kommt es zu Streit mit Arbeitgeber oder Berufsgenossenschaft, lassen Sie Ihren Fall zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, um Fristen zu wahren und Ihre Ansprüche zu sichern.
  • „Jeder Arbeitsunfall mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit muss innerhalb von drei Tagen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden – nur so sind Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung sicher dokumentiert.“
    Rechtsanwalt Tim Pfaff
    Ihre nächsten Schritte / Fazit

    Nach einem Arbeitsunfall entscheidet konsequentes Handeln in den ersten Stunden und Tagen darüber, ob der Unfall anerkannt wird und Sie alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.  Melden Sie den Unfall sofort, gehen Sie zum Durchgangsarzt, achten Sie auf die Drei‑Tages‑Frist zur Meldung bei der Berufsgenossenschaft und dokumentieren Sie den Hergang sorgfältig.

    Gerade wenn der Arbeitgeber die Meldung verzögert, die Berufsgenossenschaft Leistungen ablehnt oder dauerhafte Folgen drohen, ist professionelle anwaltliche Unterstützung für Arbeitnehmer besonders wichtig. Ein frühzeitiges Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht hilft, Beweise zu sichern, Fristen einzuhalten und typische Fehler zu vermeiden. Übrigens: Führt der Unfall zu längerer Arbeitsunfähigkeit und droht deswegen eine Kündigung, lesen Sie unseren Beitrag Kündigung wegen und während Krankheit.

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