Ein Sturz auf der Baustelle, ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder ein Schnitt an der Maschine – ein Arbeitsunfall trifft Arbeitnehmer oft völlig überraschend und wirft sofort viele Fragen auf. Wer muss den Unfall melden, welche Fristen gelten und welche finanziellen Ansprüche haben Sie jetzt? In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie direkt nach einem Arbeitsunfall tun sollten und wie Sie Ihre Rechte sichern.
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn Sie bei der versicherten Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit durch ein plötzliches Ereignis gesundheitlich geschädigt werden. In Deutschland sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) gegen Arbeits- und Wegeunfälle abgesichert – nicht über die private Krankenversicherung. Wichtig: Nur wenn der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, erhalten Sie neben der medizinischen Behandlung auch spezielle Leistungen wie Verletztengeld und ggf. eine Unfallrente.
Als Arbeitnehmer müssen Sie den Unfall unverzüglich Ihrem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten melden – auch wenn Sie zunächst glauben, „das wird schon wieder“. Jeder Arbeitsunfall, der voraussichtlich zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss vom Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden. Schwere Unfälle mit Todesfolge oder mehreren verletzten Personen sind von Arbeitgeberseite sofort zu melden, in der Praxis häufig telefonisch oder per E‑Mail.
Für Sie bedeutet das: Gehen Sie nach einem Arbeitsunfall möglichst direkt zu einem sogenannten Durchgangsarzt, also einem speziell zugelassenen Arzt der Unfallversicherung. Dieser dokumentiert den Unfall, die Verletzungen und entscheidet über weitere Behandlung, Reha-Maßnahmen und Ihre Arbeitsfähigkeit. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel weiter Ihr Gehalt (Entgeltfortzahlung); ab der siebten Woche übernimmt die Berufsgenossenschaft mit Verletztengeld.
Nach einem Arbeitsunfall entscheidet konsequentes Handeln in den ersten Stunden und Tagen darüber, ob der Unfall anerkannt wird und Sie alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Melden Sie den Unfall sofort, gehen Sie zum Durchgangsarzt, achten Sie auf die Drei‑Tages‑Frist zur Meldung bei der Berufsgenossenschaft und dokumentieren Sie den Hergang sorgfältig.
Gerade wenn der Arbeitgeber die Meldung verzögert, die Berufsgenossenschaft Leistungen ablehnt oder dauerhafte Folgen drohen, ist professionelle anwaltliche Unterstützung für Arbeitnehmer besonders wichtig. Ein frühzeitiges Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht hilft, Beweise zu sichern, Fristen einzuhalten und typische Fehler zu vermeiden. Übrigens: Führt der Unfall zu längerer Arbeitsunfähigkeit und droht deswegen eine Kündigung, lesen Sie unseren Beitrag Kündigung wegen und während Krankheit.
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