
Ein gutes Arbeitszeugnis ist der Schlüssel zu neuen Karrierechancen. Doch oft verstecken Arbeitgeber in scheinbar freundlichen Sätzen sogenannte Geheimcodes, die Ihre Bewerbungschancen massiv ruinieren können. Was beim ersten Lesen nach Lob klingt, entpuppt sich für Personaler schnell als knallharte Abwertung.
Nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) haben Sie bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein wohlwollendes und qualifiziertes Zeugnis. Es darf Ihr berufliches Fortkommen nicht unnötig erschweren, muss aber gleichzeitig der Wahrheit entsprechen.
Um diesen Spagat zu meistern, haben Arbeitgeber eine ganz eigene Zeugnissprache entwickelt. Direkte Beleidigungen oder Kritik sind verboten. Stattdessen werden bestimmte Signalwörter weggelassen oder zweideutige Formulierungen gewählt, um der nächsten Personalabteilung eine negative Bewertung mitzuteilen, ohne rechtlich direkt angreifbar zu sein.
Viele Arbeitnehmer lassen sich von positiven Adjektiven blenden. Achten Sie auf diese typischen Fallstricke und versteckten Noten:
Gehen Sie bei der Prüfung Ihres Zeugnisses strategisch vor und achten Sie nicht nur auf das, was da steht, sondern auch auf das, was fehlt:
Ein schlechtes oder codiertes Arbeitszeugnis müssen Sie nicht stillschweigend akzeptieren. Sie haben einen durchsetzbaren Anspruch auf eine Zeugnisberichtigung – ein aktuelles BAG-Urteil stärkt Ihre Position dabei zusätzlich. Wichtig ist jedoch schnelles Handeln, da arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen gelten können, nach deren Ablauf Ihr Anspruch unwiderruflich verfällt.
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