Arbeitsrecht

Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit: Ihre Rechte

5 Minuten Lesezeit
Angestellter sitzt am Schreibtisch und liest besorgt ein Schreiben mit der Überschrift "Krank in der Probezeit", auf dem Tisch Thermometer, Taschentücher, Kalender und ein Ordner "Arbeitsrecht" — Symbol für Sorge um Krankmeldung und rechtliche Folgen in de
Bild Autor Tim Pfaff
Tim Pfaff
Rechtsanwalt
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Wer in der Probezeit krank wird, hat oft sofort Angst vor einer Kündigung und vor finanziellen Einbußen.  Diese Sorge ist nicht unbegründet: Eine Krankschreibung schützt während der Probezeit nicht automatisch vor einer Kündigung, und in den ersten sechs Monaten greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz in der Regel noch nicht.  Besonders heikel ist außerdem, dass in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses grundsätzlich noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.

Die rechtliche Grundlage leicht erklärt

In der Probezeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, ohne einen Kündigungsgrund angeben zu müssen.  Eine laufende Arbeitsunfähigkeit ändert daran zunächst nichts.  Beim Geld ist zu unterscheiden: In den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses gibt es grundsätzlich keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber; gesetzlich Versicherte erhalten dann in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse.  Besteht die Arbeitsunfähigkeit über die vierte Woche hinaus fort, muss der Arbeitgeber ab Beginn der fünften Woche für bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten.  Eine wichtige Ausnahme gilt nach § 8 EFZG: Kündigt der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit, bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.

Die größten Fehler / Wann greift es nicht?

- Viele Arbeitnehmer glauben, eine Krankschreibung mache eine Kündigung in der Probezeit unmöglich; das stimmt nicht.

- Wer in den ersten vier Wochen krank wird, rechnet oft mit vollem Gehalt weiter, obwohl in dieser Wartezeit grundsätzlich noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

- Häufig wird übersehen, dass eine Kündigung kurz nach der Krankmeldung trotzdem teuer für den Arbeitgeber werden kann, wenn sie als Anlasskündigung gilt.

- Bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Krankmeldung und Kündigung spricht regelmäßig ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Krankheit den Kündigungsentschluss wesentlich beeinflusst hat.

- Auch in der Probezeit ist nicht jede Kündigung unangreifbar, etwa bei Diskriminierung wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, bei Formfehlern oder bei fehlender Betriebsratsanhörung.

Tipp: Mit unserem Kündigungsfristen-Rechner können Sie sofort prüfen, welche Frist in Ihrem Fall gilt – in der Probezeit sind es nur 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB):

Kündigungsfristen-Rechner

Gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen

Frühestmögliches Ende des Arbeitsverhältnisses:

⚠️ Wichtig bei Arbeitgeberkündigung: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG) – in Ihrem Fall bis spätestens . Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.

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Rechtsgrundlage: § 622 BGB. Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Fristen können sich aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben (§ 622 Abs. 4–6 BGB). Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit werden auch Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt (EuGH, Urt. v. 19.01.2010 – C-555/07, „Kücükdeveci").

Praxis-Tipps für Arbeitnehmer

- Melden Sie sich sofort krank und halten Sie alle Nachweise sauber fest, weil der zeitliche Ablauf zwischen Krankmeldung und Kündigung später entscheidend sein kann.

- Prüfen Sie genau, ob Sie sich noch in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses befinden, weil davon abhängt, ob der Arbeitgeber zahlen muss oder zunächst die Krankenkasse eintritt.

- Erhalten Sie kurz nach der Krankmeldung eine Kündigung, lassen Sie prüfen, ob eine Anlasskündigung vorliegt und deshalb Entgeltfortzahlung über das Vertragsende hinaus verlangt werden kann.

- Nehmen Sie eine Kündigung auch in der Probezeit nicht einfach hin, wenn Anhaltspunkte für Diskriminierung, Formfehler oder eine unterbliebene Betriebsratsanhörung bestehen.

„Eine Krankschreibung schützt in der Probezeit nicht automatisch vor der Kündigung, aber sie kann dem Arbeitnehmer über § 8 EFZG trotzdem Ansprüche auf Entgeltfortzahlung sichern.“
Rechtsanwalt Tim Pfaff
Ihre nächsten Schritte / Fazit

Krankheit in der Probezeit bedeutet nicht automatisch das Aus, aber das Risiko einer schnellen Kündigung ist real und die finanziellen Folgen hängen stark vom genauen Zeitpunkt der Erkrankung ab.  Gerade wenn die Kündigung unmittelbar auf eine Krankmeldung folgt, sollte die Frage einer Anlasskündigung sofort juristisch geprüft werden. Sind Sie bereits länger als sechs Monate im Betrieb? Dann gelten die deutlich strengeren Regeln des Kündigungsschutzgesetzes – mehr dazu in unserem Beitrag Kündigung wegen und während Krankheit. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder buchen Sie direkt eine kostenlose Erstberatung.