Das Jahresende nähert sich und viele Arbeitnehmer fragen sich besorgt: Was passiert mit meinem restlichen Urlaub aus dem Jahr 2026? Die Angst, dass hart erarbeitete Urlaubstage am 31. Dezember einfach gestrichen werden, ist verständlicherweise groß. Doch die gute Nachricht vorweg: Ihr Arbeitgeber darf Ihren Resturlaub nicht mehr ohne Weiteres verfallen lassen.
Früher war die Regelung im Bundesurlaubsgesetz sehr arbeitgeberfreundlich: Wer seinen Urlaub bis zum Jahresende oder bis zum 31. März des Folgejahres nicht nahm, verlor seinen Anspruch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben diese Praxis in Grundsatzurteilen jedoch gekippt. Urlaubstage können heute nur noch verfallen, wenn Ihr Arbeitgeber seinen sogenannten Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Das bedeutet konkret, dass Ihr Arbeitgeber Sie im laufenden Jahr klar und rechtzeitig darauf hinweisen muss, wie viel Urlaub Ihnen noch zusteht. Er muss Sie ausdrücklich dazu auffordern, diesen Urlaub zu nehmen, und Sie davor warnen, dass die Tage ansonsten am Jahresende verfallen. Ohne diesen konkreten Hinweis bleibt Ihr Urlaubsanspruch vollständig erhalten und addiert sich zum Urlaubsanspruch des Folgejahres.
Ihr Resturlaub ist ein wertvolles Gut und geht dank der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr sang- und klanglos verloren, wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht rechtzeitig warnt. Lassen Sie sich nicht vorschnell einreden, Ihr Anspruch sei zum Jahreswechsel automatisch erloschen. Prüfen Sie stattdessen in Ruhe, ob die gesetzliche Hinweispflicht korrekt und individuell erfüllt wurde. Wenn Sie unsicher sind oder Ihr Arbeitgeber sich weigert, den noch zustehenden Urlaub zu gewähren, ist anwaltlicher Rat sinnvoll. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder buchen Sie direkt eine kostenlose Erstberatung.