Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Abmahnung als Erstes: Gilt hier überhaupt eine Frist? Die kurze Antwort: Für den Ausspruch einer Abmahnung gibt es keine gesetzliche Frist – der Arbeitgeber muss aber zeitnah reagieren, sonst kann sein Recht verwirken. Auch die Wirkung einer bereits erteilten Abmahnung hält nicht ewig. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fristen für Ausspruch, Wirkungsdauer und Entfernung aus der Personalakte tatsächlich gelten.
Bei der Frage nach der Frist müssen drei völlig unterschiedliche Zeiträume auseinandergehalten werden:
In der Praxis wird die Wirkungsdauer einer Abmahnung häufig falsch eingeschätzt. Diese Punkte sollten Sie kennen:
Führt eine Serie von Abmahnungen tatsächlich zu einer Kündigung, sollten Sie sofort prüfen, ob die Abmahnungen tatsächlich einschlägig waren – mehr dazu in unserem Beitrag Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?
Eine feste Frist gibt es nicht, die Rechtsprechung verlangt aber ein zeitnahes Handeln, orientiert an ein bis zwei Wochen nach Kenntnis des Vorfalls.
Meist nach zwei bis drei Jahren beanstandungsfreien Verhaltens – entscheidend ist aber das tatsächliche Wohlverhalten, nicht allein der Zeitablauf.
Für eine formlose Gegendarstellung gibt es keine Frist, ein gerichtlicher Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte verjährt nach drei Jahren.
Sie können eine schriftliche Gegendarstellung einreichen oder auf Entfernung aus der Personalakte klagen, wenn die Abmahnung unberechtigt ist.
Fazit: Fristen bei der Abmahnung sind komplexer, als es der erste Blick vermuten lässt – Ausspruch, Wirkungsdauer und Verjährung folgen unterschiedlichen Regeln. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann im Einzelfall einschätzen, ob eine Abmahnung noch wirkt oder bereits verwirkt bzw. verjährt ist. Mandanten im Ostalbkreis erreichen uns über unseren Hauptsitz in Ellwangen, Grundlegendes zur Abmahnung lesen Sie in unserem Beitrag Abmahnung im Arbeitsrecht: Rechte, Frist & Reaktion. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder buchen Sie direkt eine kostenlose Erstberatung.