
Der Erhalt einer fristlosen Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein enormer Schock, denn sie bedeutet das sofortige Ende des Arbeitsverhältnisses und den drohenden Verlust des Einkommens. Das Wichtigste vorweg: Die wenigsten fristlosen Kündigungen haben vor Gericht Bestand, da der Gesetzgeber extrem hohe Hürden für diese drastische Maßnahme gesetzt hat. Atmen Sie tief durch, handeln Sie besonnen und lassen Sie sich nicht entmutigen – in den meisten Fällen können Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen.
Eine fristlose Kündigung – juristisch als „außerordentliche Kündigung“ bezeichnet – ist nur nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zulässig. Sie erfordert zwingend einen sogenannten "wichtigen Grund", der so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist absolut unzumutbar ist. Typische Gründe für eine solche Maßnahme durch den Arbeitgeber sind beispielsweise Arbeitszeitbetrug, Diebstahl am Arbeitsplatz oder tätliche Angriffe. Zudem muss der Arbeitgeber die fristlose Kündigung innerhalb von nur zwei Wochen aussprechen, nachdem er von dem entsprechenden Vorfall Kenntnis erlangt hat. Verpasst er diese Frist, ist die fristlose Kündigung bereits aus formalen Gründen unwirksam.
Viele Arbeitgeber machen bei der fristlosen Kündigung formale und inhaltliche Fehler, die sie angreifbar machen. Die häufigsten Fallstricke sind:
Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren:
Eine fristlose Kündigung muss nicht das Ende sein, denn die gesetzlichen Hürden sind hoch und formale Fehler seitens der Arbeitgeber an der Tagesordnung. Wer schnell reagiert und die dreiwöchige Klagefrist einhält, hat sehr gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren – sei es durch die Rettung des Arbeitsplatzes oder das Aushandeln einer attraktiven Abfindung. Übrigens: Eine fristlose Kündigung allein wegen einer Krankheit ist in der Praxis nahezu ausgeschlossen – mehr dazu in unserem Beitrag Kündigung wegen und während Krankheit. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder buchen Sie direkt eine kostenlose Erstberatung.