Der Arbeitgeber legt Ihnen überraschend einen Aufhebungsvertrag vor und verlangt eine schnelle Unterschrift? Das ist eine absolute Stresssituation. Ein Aufhebungsvertrag klingt oft nach einer sauberen, friedlichen Trennung – doch ohne anwaltliche Prüfung lauern hier massive finanzielle Risiken. Bevor Sie voreilig unterschreiben, sollten Sie die Vor- und Nachteile sowie die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld genau kennen.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im beidseitigen Einvernehmen. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig erfolgt, müssen hier sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zustimmen. Dadurch werden die strengen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) außer Kraft gesetzt. Weder muss ein Kündigungsgrund vorliegen, noch muss der Betriebsrat angehört werden. Auch gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfristen können beliebig verkürzt werden. Um rechtlich bindend zu sein, muss der Aufhebungsvertrag zwingend schriftlich verfasst und von beiden Seiten handschriftlich unterzeichnet sein. Mündliche Absprachen oder E-Mails reichen nicht aus.
Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Unterschreiben Sie nichts voreilig! Lassen Sie den Entwurf rechtlich prüfen, um Ihre Abfindung zu maximieren und eine Sperrzeit beim Arbeitsamt zu verhindern. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder buchen Sie direkt eine kostenlose Erstberatung.