Arbeitsgericht Aalen: Verfahren vor den Kammern Aalen
Das Arbeitsgericht Aalen heißt genau „Arbeitsgericht Stuttgart, Kammern Aalen“ und sitzt in der Gmünder Straße 13. Dort werden Kündigungsschutzklagen und andere Streitigkeiten aus dem Ostalbkreis und dem Landkreis Heidenheim verhandelt. Von unserer Kanzlei in Ellwangen aus vertreten wir Sie dort im Gütetermin und im Kammertermin.
Vor dem ersten Gerichtstermin
Anschrift prüfen
Frist zuerst klären
Kosten unterscheiden
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Welches Gebiet gehört zu den Kammern Aalen?
Nach dem Geschäftsverteilungsplan 2026 verhandeln die Kammern Aalen Sachen aus dem Ostalbkreis und dem Landkreis Heidenheim. Dazu kommen aus dem Landkreis Göppingen Böhmenkirch, Donzdorf, Geislingen und Lauterstein und aus dem Rems-Murr-Kreis Alfdorf, Plüderhausen und Urbach.
Klagen können Sie beim Gericht am Sitz des Arbeitgebers erheben oder bei dem Gericht, in dessen Bezirk Sie gewöhnlich arbeiten (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Arbeiten Sie etwa in Aalen, Ellwangen oder Heidenheim, können Sie in Aalen klagen, auch wenn Ihr Arbeitgeber anderswo sitzt.
Stand: Geschäftsverteilungsplan mit den Nachträgen bis 12. Oktober 2026.
Geschäftsverteilungsplan und Nachträge · § 48 ArbGG

Wofür das Arbeitsgericht zuständig ist
Das Arbeitsgericht entscheidet über Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis, etwa über eine Kündigung, Lohn oder ein Zeugnis (§ 2 ArbGG). Das nennt man Urteilsverfahren. Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber läuft dagegen meist im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG). Was auf dieser Seite zu Klage, Gütetermin und Kosten steht, gilt für das Urteilsverfahren.
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Die Klage beim Gericht einreichen
Die Klageschrift muss Kläger und Beklagten, das Gericht, einen bestimmten Antrag und die Tatsachen nennen, auf die Sie den Anspruch stützen. Auf Papier muss sie unterschrieben sein. Ohne Anwalt können Sie die Klage bei der Rechtsantragstelle aufnehmen lassen; bringen Sie Kündigung, Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen mit. Die Rechtsantragstelle hilft beim Formulieren, berät aber nicht.
Eine einfache E-Mail an das Gericht genügt nicht; für elektronische Schriftsätze gelten besondere Wege (§ 46c ArbGG). Wir reichen Klagen über das besondere elektronische Anwaltspostfach ein.
Drei Wochen bei einer Kündigung
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht sein (§ 4 KSchG). Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG). Eine verspätete Klage lässt das Gericht nur ausnahmsweise zu (§ 5 KSchG). Auch Gespräche mit dem Arbeitgeber halten die Frist nicht an.
Braucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, etwa bei Schwangeren oder schwerbehinderten Menschen, kann die Frist später beginnen. Das prüfen wir im Einzelfall.
Frist und Sonderregel: § 4 KSchG · Verspätete Klage: § 5 KSchG · Folge der Fristversäumnis: § 7 KSchG
Güteverhandlung: Gespräch mit dem Vorsitzenden
Das Verfahren beginnt mit der Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden allein (§ 54 ArbGG). Er bespricht den Streit mit beiden Seiten und sucht nach einer Einigung. Kommt ein Vergleich zustande, wird er ins Protokoll aufgenommen und beendet das Verfahren. Ohne Einigung setzt das Gericht Fristen für weitere Schriftsätze und bestimmt einen Kammertermin.
Kammertermin: Verhandlung in voller Besetzung
Im Kammertermin sitzen der Vorsitzende und zwei ehrenamtliche Richter, je einer aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber (§ 16 Abs. 2 ArbGG). Wenn nötig, werden Zeugen gehört. Auch hier ist ein Vergleich noch möglich. Ob das Urteil am selben Tag verkündet wird, hängt vom Fall ab.
Eigene Anwaltskosten auch bei gewonnenem Prozess
In der ersten Instanz bekommt auch die Seite, die gewinnt, ihre Anwaltskosten nicht erstattet (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Darauf müssen wir Sie vor der Beauftragung hinweisen. Gerichtsgebühren sind davon getrennt: Sie trägt in der Regel, wer verliert, und bei einem Vergleich entfallen sie. Hat die Klage zuerst bei einem Gericht eines anderen Rechtswegs gelegen und wurde verwiesen, gelten Besonderheiten. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht übernimmt die Anwaltskosten in vielen Fällen.
Erstattungsausschluss: § 12a ArbGG · Kosteninformationen des Gerichts
Selbst auftreten oder vertreten lassen
Vor dem Arbeitsgericht dürfen Sie sich selbst vertreten (§ 11 Abs. 1 ArbGG). Vertreten können Sie auch Rechtsanwälte und, für ihre Mitglieder, Gewerkschaften. Hat das Gericht Ihr persönliches Erscheinen angeordnet, müssen Sie trotz Anwalt kommen (§ 51 ArbGG). Ob das so ist, steht in der Ladung.
Vertretungsbefugnis: § 11 ArbGG · Persönliches Erscheinen: § 51 ArbGG

Was kostet ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?
Der Rechner zeigt, womit Sie ungefähr rechnen müssen: eigene Anwaltskosten, Kosten der Gegenseite und Gerichtskosten, je nachdem, wie das Verfahren endet. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
Die Zahlen gelten für den typischen Ablauf. Was in Ihrem Fall auf Sie zukommt und ob eine Rechtsschutzversicherung zahlt, klären wir in der Erstberatung.
Wie sich Anwalts- und Gerichtskosten zusammensetzen, erklärt unsere Seite Prozesskostenrechner.
Wer in Aalen wohnt, bekommt bei uns auch Rechtsberatung im Bau- und Verkehrsrecht, in Ellwangen, am Telefon oder per Video. Mehr dazu auf unserer Seite Rechtsberatung für Mandanten aus Aalen.
Anfahrt zu den Kammern Aalen
Die Kammern sind im dritten Obergeschoss des Gebäudes „Kubus“, Gmünder Straße 13. Es gibt einen Aufzug und einen barrierefreien Zugang. In der Nähe liegen die Rathaustiefgarage (P1) und das Parkhaus Reichsstädter Markt (P2) in der Gmünder Straße 9; am Zugang sind Parkplätze für Menschen mit Behinderung ausgewiesen. Vom Bahnhof Aalen ist das Gericht zu Fuß erreichbar.
Rechtsantragstelle und Gerichtstage
Die Rechtsantragstelle in Aalen ist dienstags und donnerstags von 8:30 bis 11:30 Uhr ohne Termin geöffnet; daneben gibt es Videotermine nach Vereinbarung. Die Kammern halten außerdem Gerichtstage in Schwäbisch Gmünd ab. Post an das Gericht geht trotzdem immer nach Aalen.
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle Aalen · Gerichtstage in Schwäbisch Gmünd
Häufige Fragen zum Arbeitsgericht Aalen
Kann ich meine Klage telefonisch erheben?
Nein. Die Klage muss schriftlich, auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg oder bei der Rechtsantragstelle erhoben werden. Ein Anruf beim Gericht wahrt die Klagefrist nicht.
Ändert ein Termin in Schwäbisch Gmünd die Anschrift des Gerichts?
Nein. In Schwäbisch Gmünd finden nur Gerichtstage statt. Post an das Gericht geht an die Gmünder Straße 13, 73430 Aalen.
Muss der Verlierer meinen Anwalt bezahlen?
In der ersten Instanz nicht. Jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Gerichtsgebühren sind davon getrennt; sie trägt in der Regel, wer verliert.
Stand dieser Angaben
Stand: 12. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ort und Zeit in Ihrer Ladung. Änderungen veröffentlicht das Arbeitsgericht Stuttgart auf seiner Website.
Kammern Aalen: Zuständigkeit, Verfahren und Kosten
Unter der Bezeichnung „Arbeitsgericht Aalen“ werden die auswärtigen Kammern Aalen des Arbeitsgerichts Stuttgart gesucht. Ihr Sitz befindet sich in der Gmünder Straße 13.
Zieladresse prüfen
Das Gericht nutzt auch Gerichtstage in Schwäbisch Gmünd. Für Ihren Termin zählt deshalb der Ort auf der Ladung.
Frist zuerst klären
Wer eine schriftliche Kündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang Klage erheben. Ein Termin bei der Rechtsantragstelle ersetzt den rechtzeitigen Klageeingang nicht.
Kosten unterscheiden
Anwaltsvergütung, Gerichtsgebühren und Auslagen sind verschiedene Kostenpositionen. Für die anwaltliche Vertretung gilt im erstinstanzlichen Urteilsverfahren eine besondere Regel zur Erstattung.
Welches Gebiet gehört zu den Kammern Aalen?
Der Geschäftsverteilungsplan 2026 ordnet den Kammern Aalen Verfahren aus dem Ostalbkreis und dem Landkreis Heidenheim zu. Hinzu kommen Böhmenkirch, Donzdorf, Geislingen und Lauterstein aus dem Landkreis Göppingen sowie Alfdorf, Plüderhausen und Urbach aus dem Rems-Murr-Kreis.
Ob eine Klage dort zulässig erhoben werden kann, hängt zusätzlich von den gesetzlichen Gerichtsständen ab. Bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis eröffnet § 48 Absatz 1a ArbGG insbesondere den Gerichtsstand des gewöhnlichen Arbeitsorts.
Besondere Zuweisungen im Plan bleiben zu beachten.
Worum geht es im Urteilsverfahren?
Die Arbeitsgerichte entscheiden nach § 2 ArbGG unter anderem über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Dazu gehören Fragen seines Bestehens und seiner Beendigung.
Für betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten kann dagegen das Beschlussverfahren vorgesehen sein.
Die Klage beim Gericht einreichen
In der Klageschrift müssen Kläger und Beklagter bezeichnet sein. Hinzu kommen das angerufene Gericht, ein bestimmter Antrag und die Tatsachen, auf denen der Anspruch beruht. Bei einer Einreichung auf Papier ist die Unterschrift erforderlich.
Ohne anwaltliche Vertretung können Sie eine Klage bei der Rechtsantragstelle aufnehmen lassen. Die Stelle hilft bei der Aufnahme des Antrags; sie übernimmt keine Rechtsberatung.
Eine gewöhnliche E-Mail erfüllt die Anforderungen an einen elektronischen Schriftsatz nicht. Dafür gelten die besonderen Übermittlungs- und Signaturregeln des § 46c ArbGG.
Drei Wochen bei einer Kündigung
§ 4 KSchG knüpft die Klagefrist an den Zugang der schriftlichen Kündigung. Innerhalb von drei Wochen muss die Klage beim Arbeitsgericht erhoben sein, wenn ihre Sozialwidrigkeit oder ein anderer Unwirksamkeitsgrund geltend gemacht werden soll.
Für Kündigungen, die einer behördlichen Zustimmung bedürfen, enthält § 4 KSchG eine besondere Regel zum Fristbeginn. Auch die nachträgliche Zulassung verspäteter Klagen ist gesetzlich begrenzt.
Wird die Unwirksamkeit nicht rechtzeitig geltend gemacht, greift grundsätzlich die Wirksamkeitsfiktion des § 7 KSchG. Ein außergerichtliches Gespräch mit dem Arbeitgeber hält die Klagefrist nicht an.
Güteverhandlung: Gespräch mit dem Vorsitzenden
Den Auftakt der mündlichen Verhandlung bildet regelmäßig der Gütetermin vor dem Vorsitzenden allein. Dabei wird der Streit mit beiden Parteien erörtert, um eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Ein erzielter Vergleich kann protokolliert werden.
Kommt keine Einigung zustande, kann das Gericht die weitere Verhandlung vorbereiten und Fristen für ergänzenden Vortrag setzen.
Kammertermin: Verhandlung in voller Besetzung
Zur Kammer gehören der Berufsrichter als Vorsitzender und zwei ehrenamtliche Richter, einer aus den Kreisen der Arbeitnehmer und einer aus denen der Arbeitgeber. Sie verhandeln über den Streit und entscheiden, soweit er nicht anderweitig beendet wird.
Je nach Sachlage kommt eine Beweisaufnahme in Betracht. Auch im Kammertermin bleibt eine Einigung möglich. Ein Urteil am selben Tag ist kein feststehender Verfahrensschritt.
Eigene Anwaltskosten trotz gewonnenem Prozess
Im Urteilsverfahren der ersten Instanz gibt § 12a Absatz 1 ArbGG der obsiegenden Partei grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten ihres Prozessbevollmächtigten oder Beistands. Auch eine Entschädigung für Zeitversäumnis ist ausgeschlossen. Wer einen Anwalt beauftragt, sollte diese Vergütung deshalb unabhängig vom erwarteten Prozessergebnis einplanen.
Die Vorschrift erklärt das Verfahren nicht insgesamt für kostenfrei. Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen sind gesondert zu prüfen. Streitwert, Verfahrensverlauf und Art der Beendigung beeinflussen die Kosten.
Der Erstattungsausschluss hat gesetzliche Besonderheiten, unter anderem bei einer vorherigen Verweisung aus einem anderen Rechtsweg. Für eine konkrete Kostenentscheidung ist deshalb der vollständige Verfahrensgang maßgeblich.
Selbst auftreten oder vertreten lassen
Vor dem Arbeitsgericht können Parteien ihren Rechtsstreit in erster Instanz selbst führen. § 11 ArbGG erlaubt außerdem die Vertretung durch Rechtsanwälte und durch weitere dort genannte Personen oder Organisationen; hierzu gehören unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Gewerkschaften.
Eine anwaltliche Vertretung hebt die Anordnung persönlichen Erscheinens nicht auf. Steht eine solche Anordnung in der Ladung, muss sie gesondert beachtet werden. Bei Unklarheiten ist die gerichtliche Anordnung zu klären.
Zum Gebäude in der Gmünder Straße
Die Kammern befinden sich im dritten Obergeschoss des Gebäudes „Kubus“ in der Gmünder Straße 13. Ein Personenaufzug und ein barrieregerechter Zugang sind vorhanden.
Als nahe Parkmöglichkeiten nennt der amtliche Wegweiser die Rathaustiefgarage P1 und das Parkhaus Reichsstädter Markt P2, Gmünder Straße 9. Am Zugang und in der Umgebung bestehen ausgewiesene Stellplätze für Menschen mit Behinderung.
Für die Anreise ab Bahnhof Aalen verweist das Gericht auf einen Fußweg und die Fahrplanauskunft des örtlichen Verkehrsunternehmens.
Ladung und Rechtsantragstelle auseinanderhalten
Die Rechtsantragstelle Aalen nennt derzeit Dienstag und Donnerstag, jeweils 8:30 bis 11:30 Uhr, als Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung. Daneben werden Videotermine nach Vereinbarung angeboten. Prüfen Sie vor dem Besuch die aktuellen Hinweise des Gerichts; eine laufende Klagefrist richtet sich nicht nach der Terminverfügbarkeit.
Die Kammern halten außerdem Gerichtstage in Schwäbisch Gmünd ab. Dieser Verhandlungsort ist keine eigene Post- oder Telefonadresse des Arbeitsgerichts. Gerichtspost ist an den Sitz Aalen zu richten.
Amtliche Angaben vor dem Besuch prüfen
Für Terminort und persönliches Erscheinen ist Ihre Ladung maßgeblich. Änderungen bei Öffnungszeiten oder Zugang veröffentlicht das Arbeitsgericht.
Schreiben Sie uns. Wir melden uns.
Termin für die Erstberatung
Buchen Sie ein Gespräch von 15, 30 oder 45 Minuten. Für Privatpersonen ist es kostenlos.
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