
Das Arbeitsgericht Aalen ist der Sitz der auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgart und entscheidet in erster Instanz über Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern – allen voran Kündigungsschutzklagen, dazu ausstehender Lohn, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und Abfindungsfragen. Zuständig sind die Kammern Aalen für den Ostalbkreis (also auch Ellwangen, Aalen und Schwäbisch Gmünd) sowie die Landkreise Heidenheim und Rems-Murr. Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Sitz des Gerichts: Gmünder Straße 13, 73430 Aalen.
Der offizielle Name stiftet gern Verwirrung: Ein eigenständiges „Arbeitsgericht Aalen“ gibt es rechtlich nicht – in Aalen sitzen die auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgart, die dort vollwertig verhandeln und entscheiden. Für Sie ändert diese Konstruktion nichts: Klagen aus Ellwangen und dem übrigen Ostalbkreis werden direkt in Aalen eingereicht und verhandelt, nach denselben Verfahrensregeln wie an jedem anderen Arbeitsgericht. Nur im Briefkopf und in Ihrer Ladung lesen Sie den vollständigen Namen „Arbeitsgericht Stuttgart – Kammern Aalen“.
Eine Besonderheit für den Raum Schwäbisch Gmünd: Die Kammern Aalen halten dort regelmäßig Gerichtstage ab – verhandelt wird dann im Gebäude des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd, Rektor-Klaus-Straße 21. Ob Ihr Termin in Aalen oder am Gerichtstag in Schwäbisch Gmünd stattfindet, steht in Ihrer Ladung – schauen Sie also genau hin, bevor Sie losfahren. Und wichtig: Am Gerichtstagsort ist das Gericht weder postalisch noch telefonisch erreichbar; Schriftsätze und Rückfragen gehen immer an den Sitz in Aalen. Die richtige Telefonnummer finden Sie auch auf der Ladung
Am Anfang jedes arbeitsgerichtlichen Verfahrens steht die Güteverhandlung: Der Vorsitzende bespricht den Fall mit beiden Seiten und sucht nach einer einvernehmlichen Lösung – ein großer Teil der Kündigungsschutzverfahren endet schon an dieser Stelle mit einem Vergleich, oft samt Abfindung. Scheitert die Einigung, entscheidet später die Kammer: ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei ehrenamtlichen Richtern. Zwei Dinge sollten Sie wissen: Erstens herrscht in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang – allerdings trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, selbst wenn sie gewinnt. Eine kluge Verhandlungsstrategie ab der Güteverhandlung macht sich deshalb doppelt bezahlt. Und zweitens: Gegen eine Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen ab Zugang für die Klage – danach gilt sie als wirksam.

Viele Arbeitnehmer zögern vor einer Kündigungsschutzklage, weil sie die Kosten fürchten – dabei lassen die sich erstaunlich genau vorhersagen: Als Streitwert setzen die Gerichte üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter an, und was Ihr Anwalt daraus abrechnen darf, gibt das RVG gesetzlich vor. Ermitteln Sie mit dem Rechner in wenigen Sekunden, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Verfahren rechnen sollten – ehrlich und nachvollziehbar.
Auch am Arbeitsgericht Aalen endet der Großteil der Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich – häufig verbunden mit einer Abfindung. Verschaffen Sie sich eine erste Orientierung, welcher Betrag in Ihrem Fall als Verhandlungsbasis realistisch ist.
Beide Rechner liefern Orientierungswerte für den typischen Fall. Ob eine Klage für Sie sinnvoll ist, entscheidet sich an Kündigungsgrund, Betriebsgröße und Ihrer Verhandlungsposition. In einer kostenlosen Ersteinschätzung sage ich Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen am Arbeitsgericht Aalen stehen – und prüfe, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Grundlage jeder Abrechnung ist das RVG (Stand Juni 2025): Die Vergütung Ihres Anwalts ist gesetzlich vorgegeben und nicht verhandelbar. Als Streitwert setzen die Arbeitsgerichte bei Kündigungsschutzklagen regelmäßig drei Bruttomonatsgehälter an – für drei typische Gehaltsstufen ergibt das folgende Kosten:
| Monatsgehalt (brutto) | Streitwert | Anwaltskosten bei Vergleich* | Anwaltskosten bei Urteil* | Gerichtskosten bei Urteil |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 7.500 € | 2.243,75 € | 1.609,48 € | 476,00 € |
| 3.500 € | 10.500 € | 2.968,46 € | 2.127,13 € | 627,00 € |
| 5.000 € | 15.000 € | 3.197,53 € | 2.290,75 € | 688,00 € |
*Alle Beträge inklusive 20 € Auslagenpauschale und 19 % USt. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, entstehen Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr (Nr. 3100, 3104, 1003 VV RVG); bei einem Urteil fallen Verfahrens- und Terminsgebühr an. Die Gerichtskosten (2,0-Gebühr nach Anlage 2 GKG) entfallen beim Vergleich vollständig, bei einem Urteil zahlt sie in der Regel die unterlegene Partei. Wichtig für Ihre Planung: In der ersten Instanz trägt vor dem Arbeitsgericht jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG) – eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht-Baustein springt hier häufig ein.
Tag 0: Die Kündigung geht Ihnen zu
Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Kündigung – ab diesem Moment läuft die Klagefrist, unabhängig davon, wann Sie das Schreiben lesen.
Woche 1–3: Kündigungsschutzklage erheben
Binnen drei Wochen muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein (§ 4 KSchG). Wer die Frist verpasst, gegen den wirkt die Kündigung – fast ausnahmslos.
Wenige Wochen später: Der Gütetermin
Das Gericht setzt den ersten Termin erfahrungsgemäß zügig an. Ein großer Teil der Verfahren endet hier – häufig mit Vergleich und Abfindung.
Nach einigen Monaten: Die Kammerverhandlung
Bleibt die Einigung aus, wechseln die Parteien Schriftsätze; anschließend verhandelt und entscheidet die Kammer – ein Berufsrichter mit zwei ehrenamtlichen Richtern.
Zum Schluss: Vergleich oder Urteil
Gegen ein Urteil ist unter bestimmten Voraussetzungen Berufung zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg möglich – dort gilt Anwaltszwang.
Gut zu wissen: Im Termin führe ich als Ihr Anwalt das Wort. Einen Vergleichsvorschlag müssen Sie außerdem nicht auf der Stelle annehmen – mit Widerrufsvorbehalt bleiben Ihnen einige Tage, um in Ruhe zu entscheiden.
Das Arbeitsgericht Aalen finden Sie in der Gmünder Straße 13, 73430 Aalen – von Ellwangen aus in rund 20 Autominuten erreichbar. Verhandelt wird hier für den Ostalbkreis sowie die Landkreise Heidenheim und Rems-Murr; das Arbeitsgericht Stuttgart hält darüber hinaus Gerichtstage unter anderem in Schwäbisch Gmünd ab. Welche Kammer Ihren Fall verhandelt, steht in Ihrer Ladung.
Von meinem Kanzleisitz am Marktplatz in Ellwangen aus vertrete ich Sie direkt vor Ort in Aalen – mit kurzen Wegen, persönlicher Betreuung und Kenntnis der örtlichen Abläufe.
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