
Das Arbeitsgericht Augsburg entscheidet in erster Instanz über Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern – vor allem Kündigungsschutzklagen, ausstehenden Lohn, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und Abfindungsfragen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadt Augsburg und den Raum Aichach; für die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm ist die Außenkammer Neu-Ulm zuständig, für Dillingen a.d. Donau und Nördlingen der Gerichtstag Donauwörth. Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht München. Sitz des Gerichts: Frohsinnstraße 2, 86150 Augsburg – gut erreichbar mit den Straßenbahnlinien 2, 3 und 6 (Haltestelle Theodor-Heuss-Platz/IHK).
Jedes arbeitsgerichtliche Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung: Der Vorsitzende Richter erörtert den Fall und lotet eine einvernehmliche Lösung aus – hier enden viele Kündigungsschutzverfahren bereits mit einem Vergleich, oft verbunden mit einer Abfindung. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet später die Kammer, besetzt mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Wichtig zu wissen: Vor dem Arbeitsgericht besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang – aber jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst, auch bei Sieg. Gerade deshalb zahlt sich eine durchdachte Verhandlungsstrategie ab der Güteverhandlung aus. Und das Wichtigste: Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben, sonst gilt sie als wirksam.

Die häufigste Sorge vor einer Kündigungsschutzklage sind die Kosten – dabei sind sie besser kalkulierbar, als viele denken: Der Streitwert liegt in der Regel bei drei Bruttomonatsgehältern, und die Anwaltsvergütung ist gesetzlich im RVG festgelegt. Berechnen Sie hier in wenigen Sekunden, welche Kosten in Ihrem Verfahren voraussichtlich entstehen – transparent und ohne versteckte Posten.
Die meisten Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht Augsburg enden mit einem Vergleich – häufig verbunden mit einer Abfindung. Verschaffen Sie sich eine erste Orientierung, welcher Betrag in Ihrem Fall als Verhandlungsbasis realistisch ist.
Beide Werte sind Näherungen für den typischen Fall. Ob sich eine Klage lohnt, hängt von Kündigungsgrund, Betriebsgröße und Ihrer Verhandlungsposition ab. In einer kostenlosen Ersteinschätzung sage ich Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen am Arbeitsgericht Augsburg stehen – und prüfe, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Die Anwaltsvergütung ist gesetzlich festgelegt (RVG, Stand Juni 2025). Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Daraus ergeben sich für typische Gehaltsstufen folgende Kosten:
| Monatsgehalt (brutto) | Streitwert | Anwaltskosten bei Vergleich* | Anwaltskosten bei Urteil* | Gerichtskosten bei Urteil |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 7.500 € | 2.243,75 € | 1.609,48 € | 476,00 € |
| 3.500 € | 10.500 € | 2.968,46 € | 2.127,13 € | 627,00 € |
| 5.000 € | 15.000 € | 3.197,53 € | 2.290,75 € | 688,00 € |
*Jeweils inkl. 20 € Auslagenpauschale und 19 % USt. Bei einem Vergleich fallen Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr an (Nr. 3100, 3104, 1003 VV RVG), bei einem Urteil Verfahrens- und Terminsgebühr. Die Gerichtskosten (2,0-Gebühr, Anlage 2 GKG) entfallen bei einem Vergleich vollständig und werden bei einem Urteil in der Regel von der unterlegenen Partei getragen. Wichtig: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG) – eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Arbeitsrecht übernimmt diese in vielen Fällen.
Tag 0: Kündigung geht zu
Mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung beginnt die Klagefrist zu laufen – nicht erst mit dem Lesen.
Innerhalb von 3 Wochen: Klage einreichen
Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG) – sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Nach wenigen Wochen: Güteverhandlung
Der erste Termin folgt erfahrungsgemäß zügig nach Klageeingang. Viele Verfahren enden hier bereits – oft mit einem Vergleich samt Abfindung.
Einige Monate später: Kammertermin
Ohne Einigung entscheidet die Kammer – ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter. Zuvor werden Schriftsätze ausgetauscht.
Abschluss: Urteil oder Vergleich
Gegen ein Urteil ist unter bestimmten Voraussetzungen Berufung zum Landesarbeitsgericht München möglich – dort gilt Anwaltszwang.
Gut zu wissen: Als Ihr Anwalt führe ich das Wort im Termin. Und über einen Vergleichsvorschlag müssen Sie nicht sofort entscheiden – ein Vergleich kann mit Widerrufsvorbehalt geschlossen werden, sodass Sie in Ruhe einige Tage Bedenkzeit haben.
Das Arbeitsgericht Augsburg in der Frohsinnstraße 2 erreichen Sie bequem mit den Straßenbahnlinien 2, 3 und 6 sowie den Buslinien 41 und 43 (jeweils Haltestelle Theodor-Heuss-Platz/IHK); Parkhäuser finden Sie in der Innenstadt in Laufnähe. Für Mandanten aus den Landkreisen Günzburg und Neu-Ulm verhandelt die Außenkammer Neu-Ulm (Meininger Allee 5), für Dillingen a.d. Donau und Nördlingen der Gerichtstag Donauwörth.
Mit meinem Kanzleistandort in Augsburg vertrete ich Sie an allen drei Verhandlungsorten – persönlich vor Ort, mit kurzen Wegen und Kenntnis der örtlichen Abläufe.
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