Arbeitsgericht Augsburg – Ablauf,
Fristen und Ihre Rechte

Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihr Arbeitgeber zahlt nicht? Dann führt Ihr Weg in vielen Fällen zum Arbeitsgericht Augsburg in der Frohsinnstraße 2. Auf dieser Seite erfahren Sie, wofür das Gericht zuständig ist, wie Güteverhandlung und Kammertermin ablaufen, welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen – und wie ich Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit Standort in Augsburg dort vertrete.

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Ein Bild aus der Augsburger Maxstraße mit Blick auf die Ulrichskirche
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Wofür ist das Arbeitsgericht Augsburg zuständig?

Das Arbeitsgericht Augsburg entscheidet in erster Instanz über Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern – vor allem Kündigungsschutzklagen, ausstehenden Lohn, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und Abfindungsfragen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadt Augsburg und den Raum Aichach; für die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm ist die Außenkammer Neu-Ulm zuständig, für Dillingen a.d. Donau und Nördlingen der Gerichtstag Donauwörth. Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht München. Sitz des Gerichts: Frohsinnstraße 2, 86150 Augsburg – gut erreichbar mit den Straßenbahnlinien 2, 3 und 6 (Haltestelle Theodor-Heuss-Platz/IHK).

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So läuft Ihr Verfahren ab: Güteverhandlung und Kammertermin

Jedes arbeitsgerichtliche Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung: Der Vorsitzende Richter erörtert den Fall und lotet eine einvernehmliche Lösung aus – hier enden viele Kündigungsschutzverfahren bereits mit einem Vergleich, oft verbunden mit einer Abfindung. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet später die Kammer, besetzt mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Wichtig zu wissen: Vor dem Arbeitsgericht besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang – aber jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst, auch bei Sieg. Gerade deshalb zahlt sich eine durchdachte Verhandlungsstrategie ab der Güteverhandlung aus. Und das Wichtigste: Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben, sonst gilt sie als wirksam.

Rechtsanwalt Tim Pfaff während er digital berät

Was kostet Sie der Gang zum Arbeitsgericht?

Die häufigste Sorge vor einer Kündigungsschutzklage sind die Kosten – dabei sind sie besser kalkulierbar, als viele denken: Der Streitwert liegt in der Regel bei drei Bruttomonatsgehältern, und die Anwaltsvergütung ist gesetzlich im RVG festgelegt. Berechnen Sie hier in wenigen Sekunden, welche Kosten in Ihrem Verfahren voraussichtlich entstehen – transparent und ohne versteckte Posten.

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Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Die Anwaltsvergütung wird nach der amtlichen RVG-Tabelle (Stand 06/2025) berechnet, die Gerichtskosten nach dem GKG.

Ihr Kostenüberblick

Streitwert (3 Monatsgehälter)
Anwaltskosten inkl. USt.
Gerichtskosten

Unverbindliche Orientierung, ersetzt keine individuelle Beratung. In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in vielen Fällen.

Und was können Sie herausholen?

Die meisten Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht Augsburg enden mit einem Vergleich – häufig verbunden mit einer Abfindung. Verschaffen Sie sich eine erste Orientierung, welcher Betrag in Ihrem Fall als Verhandlungsbasis realistisch ist.

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Die Abfindung errechnet sich als Bruttomonatsgehalt × Jahre × Faktor.
Der übliche Faktor beträgt 0,5; andere Werte sind situationsabhängig.

Berechnungsergebnis

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Abfindung (typischer Näherungswert)
0 €

Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Die tatsächliche Höhe hängt von konkreten Umständen ab.

Kosten und Abfindung im Blick – jetzt die Strategie klären.

Beide Werte sind Näherungen für den typischen Fall. Ob sich eine Klage lohnt, hängt von Kündigungsgrund, Betriebsgröße und Ihrer Verhandlungsposition ab. In einer kostenlosen Ersteinschätzung sage ich Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen am Arbeitsgericht Augsburg stehen – und prüfe, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage? Drei Beispiele

Die Anwaltsvergütung ist gesetzlich festgelegt (RVG, Stand Juni 2025). Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Daraus ergeben sich für typische Gehaltsstufen folgende Kosten:

Monatsgehalt (brutto)StreitwertAnwaltskosten bei Vergleich*Anwaltskosten bei Urteil*Gerichtskosten bei Urteil
2.500 €7.500 €2.243,75 €1.609,48 €476,00 €
3.500 €10.500 €2.968,46 €2.127,13 €627,00 €
5.000 €15.000 €3.197,53 €2.290,75 €688,00 €

*Jeweils inkl. 20 € Auslagenpauschale und 19 % USt. Bei einem Vergleich fallen Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr an (Nr. 3100, 3104, 1003 VV RVG), bei einem Urteil Verfahrens- und Terminsgebühr. Die Gerichtskosten (2,0-Gebühr, Anlage 2 GKG) entfallen bei einem Vergleich vollständig und werden bei einem Urteil in der Regel von der unterlegenen Partei getragen. Wichtig: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG) – eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Arbeitsrecht übernimmt diese in vielen Fällen.

So läuft Ihr Verfahren zeitlich ab

1

Tag 0: Kündigung geht zu

Mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung beginnt die Klagefrist zu laufen – nicht erst mit dem Lesen.

2

Innerhalb von 3 Wochen: Klage einreichen

Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG) – sonst gilt die Kündigung als wirksam.

3

Nach wenigen Wochen: Güteverhandlung

Der erste Termin folgt erfahrungsgemäß zügig nach Klageeingang. Viele Verfahren enden hier bereits – oft mit einem Vergleich samt Abfindung.

4

Einige Monate später: Kammertermin

Ohne Einigung entscheidet die Kammer – ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter. Zuvor werden Schriftsätze ausgetauscht.

5

Abschluss: Urteil oder Vergleich

Gegen ein Urteil ist unter bestimmten Voraussetzungen Berufung zum Landesarbeitsgericht München möglich – dort gilt Anwaltszwang.

Checkliste: Gut vorbereitet in die Güteverhandlung

Gut zu wissen: Als Ihr Anwalt führe ich das Wort im Termin. Und über einen Vergleichsvorschlag müssen Sie nicht sofort entscheiden – ein Vergleich kann mit Widerrufsvorbehalt geschlossen werden, sodass Sie in Ruhe einige Tage Bedenkzeit haben.

Vor Ort in Augsburg – und in der ganzen Region

Das Arbeitsgericht Augsburg in der Frohsinnstraße 2 erreichen Sie bequem mit den Straßenbahnlinien 2, 3 und 6 sowie den Buslinien 41 und 43 (jeweils Haltestelle Theodor-Heuss-Platz/IHK); Parkhäuser finden Sie in der Innenstadt in Laufnähe. Für Mandanten aus den Landkreisen Günzburg und Neu-Ulm verhandelt die Außenkammer Neu-Ulm (Meininger Allee 5), für Dillingen a.d. Donau und Nördlingen der Gerichtstag Donauwörth.

Mit meinem Kanzleistandort in Augsburg vertrete ich Sie an allen drei Verhandlungsorten – persönlich vor Ort, mit kurzen Wegen und Kenntnis der örtlichen Abläufe.

Weiterführende Beiträge und Informationen
Vertiefen Sie einzelne Themen rund um das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Augsburg – von der Kündigungsschutzklage bis zur Versteuerung Ihrer Abfindung.

Der Ablauf Ihres Mandats

1
Schritt 1

Erstanfrage

Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.

2
Schritt 2

Ersteinschätzung

Kurze fachliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.

3
Schritt 3

Mandatserteilung

Vollmacht und Auftragsbestätigung.

4
Schritt 4

Prüfung & Strategie

Unterlagen, Fristen und Beweislage werden geprüft.

5
Schritt 5

Verhandlung

Außergerichtliche Einigung oder, falls nötig, Klageerhebung.

6
Schritt 6

Abschluss

Durch Vergleich oder gerichtliches Urteil.

Arbeitsgericht Augsburg

Häufige Fragen zum Verfahren

Antworten auf die wichtigsten Fragen
Welche Frist gilt für die Kündigungsschutzklage?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Schreibens, nicht erst mit dem Lesen. Lassen Sie eine Kündigung deshalb sofort prüfen.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage konkret?
Ein Beispiel nach aktuellem RVG (Stand 2025): Bei 3.500 € Bruttomonatsgehalt beträgt der Streitwert in der Regel drei Monatsgehälter, also 10.500 €. Bei einem Vergleich liegen die Anwaltskosten bei rund 2.970 € inkl. USt., bei einem Urteil bei rund 2.130 € – weitere Beispiele zeigt die Kostentabelle auf dieser Seite. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG); eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in vielen Fällen, bei einem Vergleich entfallen die Gerichtskosten.
Wie läuft die Güteverhandlung ab – und muss ich persönlich erscheinen?
Die Güteverhandlung ist der erste Termin am Arbeitsgericht Augsburg – meist kurz, öffentlich und auf eine Einigung ausgerichtet; viele Verfahren enden hier mit einem Vergleich. Persönlich erscheinen müssen Sie nur, wenn das Gericht es anordnet (das steht in der Ladung), sonst kann ich Sie vertreten. Ein Vergleich mit Widerrufsvorbehalt gibt Ihnen einige Tage Bedenkzeit.
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Die Güteverhandlung findet erfahrungsgemäß wenige Wochen nach Klageeingang statt – viele Verfahren enden dort bereits mit einem Vergleich. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, in der Regel einige Monate später. Die Gesamtdauer hängt vom Einzelfall und der Auslastung des Gerichts ab.
Brauche ich überhaupt einen Anwalt vor dem Arbeitsgericht?
In der ersten Instanz besteht kein Anwaltszwang – Sie dürfen sich selbst vertreten. In der Praxis ist die Arbeitgeberseite jedoch fast immer anwaltlich vertreten, und über die Höhe einer Abfindung wird oft schon in der Güteverhandlung entschieden. Wer dort ohne Verhandlungsstrategie sitzt, verschenkt häufig bares Geld. Spätestens vor dem Landesarbeitsgericht ist anwaltliche Vertretung ohnehin vorgeschrieben.
Womit kann ich bei einer Abfindung rechnen?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht – sie ist in den meisten Fällen Verhandlungssache im Rahmen eines Vergleichs. Als Orientierung dient die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr; je nach Prozessrisiko des Arbeitgebers ist auch mehr verhandelbar. Sonderfall: § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit ausdrücklichem Abfindungsangebot im Kündigungsschreiben. Eine erste Orientierung gibt der Abfindungsrechner auf dieser Seite.
Tim Pfaff Rechtsanwalt
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Kontaktdaten
E-Mail
info@rechtsanwalt-pfaff.de
Telefon
+49 (0) 821 999 86020-0
Adresse
Kurzes Geländ 14
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