Anwalt für Arbeitsrecht in Aalen und im Ostalbkreisvor Ort oder digital

Kündigung erhalten, Abfindung im Raum, Arbeitszeugnis fragwürdig?Ich vertrete Arbeitnehmer und Führungskräfte in Aalen und im gesamten Ostalbkreis – von Ellwangen und Schwäbisch Gmünd bis Bopfingen, Neresheim, Oberkochen und Abtsgmünd. Termine vor Ort, telefonisch oder per Video, wie es Ihnen passt. Vertretung vor den Kammern Aalen.

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Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Aalen

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder offener Lohn – im Arbeitsrecht entscheidet fast immer die Frist, nicht die Empörung. Wer in Aalen, Ellwangen oder Schwäbisch Gmünd arbeitet, muss dafür nicht nach Stuttgart. Mein Schwerpunkt liegt auf der Arbeitnehmerseite: Ich prüfe, wie angreifbar Ihre Kündigung wirklich ist, und sage Ihnen, was realistisch erreichbar ist – bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Wie das Verfahren abläuft, was es kostet und welche Fristen laufen, steht ausführlich auf meiner Seite zum Arbeitsgericht Aalen – dort finden Sie auch den Kostenrechner hier.

Vertrauen ist gut. Rezensionen sind besser.

"Super Beratung - auch online"
Ich möchte mich bei Herrn Pfaff bedanken. Er hat mir bei meiner Nebenkostenabrechnung ...
V.W.
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Ich musste zum Anwalt weil ein Handwerker beim Einbau der neuen Küche leider gleich ...
W.N.
"Er ist der Beste"
Ich kam zu Herr Pfaff, weil ich einen Unfall gebaut habe. Hier konnte er mir super helfen. Er hat mich vor Gericht super vertreten. Ich glaube nicht ...
H.O.
"Bester Anwalt"
Herr Pfaff hat mich zur Scheinselbständigkeit absolut super beraten. Er hat mir geholfen Probleme diesbezüglich zu umschiffen ...
D.P.
"Persönlich & vertrauensvoll"
Ich habe mich in einer herausfordernden arbeitsrechtlichen Situation jederzeit gut aufgehoben gefühlt – mit klarer Beratung ...
T.E.
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Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herr Pfaff. Nach meinem unverschuldeten Verkehrsunfall wurde ich professionell und zuverlässig ...
J.F.
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Beratung im ganzen Ostalbkreis – vor Ort oder ortsunabhängig

Nach einer Kündigung zählen Tage, nicht Wochen – deshalb muss die erste Einschätzung schnell gehen. Sie können mir Ihre Unterlagen digital schicken und wir klären die Lage per Video oder Telefon, oft noch am selben oder nächsten Tag. Wenn Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen, sehen wir uns in der Kanzlei am Marktplatz in Ellwangen, rund eine halbe Stunde von Aalen. Für die Vertretung vor den Kammern Aalen macht es keinen Unterschied, welchen Weg Sie wählen.

Rechtsanwalt Tim Pfaff während er digital berät
Arbeitsrecht im Ostalbkreis

Womit Beschäftigte aus Aalen zu mir kommen

Der Ostalbkreis ist Industrieregion. Entsprechend häufig geht es um betriebsbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge mit Abfindungsangebot und um Zeugnisse, die einer Bewerbung im Weg stehen. Vier Situationen, die fast jede Woche auf dem Tisch liegen.

Kündigung erhalten

Ordentlich, fristlos oder betriebsbedingt – für die Kündigungsschutzklage bleiben drei Wochen ab Zugang. Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie angreifbar gewesen wäre. Das ist der Grund, warum Eile hier keine Panik ist, sondern Rechnen.

Ablauf der Kündigungsschutzklage

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Einen Anspruch auf Abfindung gibt es im Regelfall nicht – es gibt eine Verhandlungslage. Wie stark sie ist, hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung wäre. Wer zuerst unterschreibt und dann fragt, verhandelt ohne Pfand.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Abmahnung im Briefkasten

Eine Abmahnung ist kein Grund zu unterschreiben und kein Grund zu schweigen. Was richtig ist, hängt davon ab, ob der Vorwurf zutrifft – und davon, ob daraus später eine Kündigung gebaut werden soll.

Rechte bei einer Abmahnung

Arbeitszeugnis

„Er war stets bemüht“ ist kein Lob. Zeugnisformulierungen haben eine eingespielte Bedeutung, und ein Zeugnis, das Sie ausbremst, müssen Sie nicht hinnehmen.

Geheimcodes im Arbeitszeugnis

Die ersten Tage nach der Kündigung

  1. Zugangsdatum festhalten. Nicht das Datum im Brief zählt, sondern wann er bei Ihnen ankam. Briefumschlag aufbewahren.
  2. Nichts unterschreiben. Weder Aufhebungsvertrag noch Abwicklungsvereinbarung noch Verzichtserklärung.
  3. Unterlagen sammeln. Arbeitsvertrag, Kündigung samt Umschlag, letzte Abrechnungen, Abmahnungen, Schriftverkehr.
  4. Arbeitsuchend melden. Unabhängig davon, ob Sie sich wehren – das ist eine Frage der Sozialversicherung, nicht des Arbeitsgerichts.
  5. Prüfen lassen. Erst wenn die Lage klar ist, entscheiden Sie über Klage, Verhandlung oder Hinnehmen.
Für Unternehmen

Arbeitgeber im Ostalbkreis

Ich berate auch auf Arbeitgeberseite – dann aber nie in derselben Sache, in der ich einen Beschäftigten vertrete. Typische Themen: Arbeitsverträge aufsetzen und prüfen, rechtssichere Abmahnung, Trennung ohne Prozessrisiko, Umgang mit Krankheitsfällen und Überstunden.

Für kleine und mittlere Betriebe ist der teuerste Fehler meist nicht die falsche Kündigung, sondern die zu späte Frage.

Erstgespräch anfragen

Zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus dem Ostalbkreis sind die Kammern Aalen. Was dort auf Sie zukommt – Güteverhandlung, Kammertermin, Fristen und Kosten – steht auf der Seite zum Arbeitsgericht Aalen.

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Die Abfindung errechnet sich als Bruttomonatsgehalt × Jahre × Faktor.
Der übliche Faktor beträgt 0,5; andere Werte sind situationsabhängig.

Berechnungsergebnis

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Abfindung (typischer Näherungswert)
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Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Die tatsächliche Höhe hängt von konkreten Umständen ab.

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Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Die Anwaltsvergütung wird nach der amtlichen RVG-Tabelle (Stand 06/2025) berechnet, die Gerichtskosten nach dem GKG.

Ihr Kostenüberblick

Streitwert (3 Monatsgehälter)
Anwaltskosten inkl. USt.
Gerichtskosten

Unverbindliche Orientierung, ersetzt keine individuelle Beratung. In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in vielen Fällen.

Der Ablauf Ihres Mandats

1
Schritt 1

Erstanfrage

Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.

2
Schritt 2

Ersteinschätzung

Kurze fachliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.

3
Schritt 3

Mandatserteilung

Vollmacht und Auftragsbestätigung.

4
Schritt 4

Prüfung & Strategie

Unterlagen, Fristen und Beweislage werden geprüft.

5
Schritt 5

Verhandlung

Außergerichtliche Einigung oder, falls nötig, Klageerhebung.

6
Schritt 6

Abschluss

Durch Vergleich oder gerichtliches Urteil.

Aalen & Ostalbkreis

Häufige Fragen

Beraten Sie auch, wenn ich in Aalen arbeite, die Kanzlei aber in Ellwangen sitzt?
Ja. Ich vertrete Arbeitnehmer im gesamten Ostalbkreis. Für die Vertretung vor den Kammern Aalen macht es keinen Unterschied, ob wir uns vorher persönlich in Ellwangen, telefonisch oder per Video besprochen haben.
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?
Sofort. Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Läuft sie ab, gilt die Kündigung als wirksam – auch dann, wenn sie angreifbar gewesen wäre. Schicken Sie mir das Schreiben, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich im Ostalbkreis arbeite?
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus dem Ostalbkreis sind die Kammern Aalen zuständig. Wie das Verfahren dort abläuft, steht auf der Seite zum Arbeitsgericht Aalen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. In der Praxis wird sie meist im Rahmen eines Vergleichs verhandelt – und wie stark Ihre Position dabei ist, hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung wäre. Genau das prüfe ich zuerst.
Was kostet das Erstgespräch?
Das Erstgespräch ist für 15, 30 oder 45 Minuten kostenlos buchbar. Was ein Verfahren kostet, hängt vom Streitwert ab – Rechenbeispiele und ein Kostenrechner stehen auf der Seite zum Arbeitsgericht Aalen.
Kann ich mich auch ohne Rechtsschutzversicherung wehren?
Ja. Ob eine Rechtsschutzversicherung besteht, ändert nichts an Ihren Rechten – es ändert nur, wer die Kosten trägt. Welche Wege es in Ihrem Fall gibt, klären wir im Erstgespräch, bevor Kosten entstehen.
Tim Pfaff Rechtsanwalt
  • Arbeitsrecht in Aalen und im gesamten Ostalbkreis
  • Vertretung vor den Kammern Aalen
  • Transparente Kostenstruktur und kostenlose Ersteinschätzung
  • Schwerpunkt Arbeitnehmerseite: Kündigung, Abfindung, Zeugnis
  • Sicherer Dokumenten-Upload und zügige Rückmeldung
Kontaktdaten
E-Mail
info@rechtsanwalt-pfaff.de
Telefon
+49 7961 89326-0
Adresse
Marktplatz 17
73479 Ellwangen (Jagst)
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