Kosten und Zusammenarbeit für Unternehmen

Erstgespräch, laufende Betreuung und Abrechnung

Bevor wir für Ihr Unternehmen tätig werden, sagen wir Ihnen, was es kostet. Sie können uns mit einzelnen Aufträgen betrauen oder eine laufende Betreuung mit festem Monatsbetrag vereinbaren. Das erste Gespräch zum Kennenlernen ist kostenlos.

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Erstgespräch und Erstberatung

Bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, lernen wir uns kennen. Erst danach entstehen Kosten, und auch die kennen Sie vorher.

Im ersten Gespräch schildern Sie uns am Telefon oder per Video, worum es geht. Wir sagen Ihnen, ob wir helfen können, wie wir vorgehen würden und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Dieses Gespräch dauert bis zu 20 Minuten und ist kostenlos.

Brauchen Sie danach eine erste rechtliche Einschätzung, prüfen wir Ihre Unterlagen in einer Erstberatung. Sie kostet 190 € zzgl. USt. Beauftragen Sie uns anschließend mit der Sache, rechnen wir diesen Betrag vollständig an.

Laufende Betreuung als externe Rechtsabteilung

Viele Betriebe in der Region haben keine eigene Rechtsabteilung, aber regelmäßig rechtliche Fragen. Für sie bieten wir eine laufende Betreuung an: Sie haben einen festen Anwalt, der Ihren Betrieb und Ihre Verträge kennt, und zahlen einen festen Monatsbetrag für ein Stundenkontingent.

Basis

3 Stunden im Monat, ab 750 € zzgl. USt.
Für Betriebe, bei denen ab und zu eine Frage anfällt, etwa zu einem Arbeitsvertrag, einer Abmahnung oder einem Schreiben an einen Mieter.

Standard

6 Stunden im Monat, Preis nach Umfang
Für Betriebe mit laufendem Beratungsbedarf. Verträge und Schreiben prüfen wir vor dem Versand, nicht genutzte Stunden nehmen Sie in den Folgemonat mit.

Plus

10 Stunden im Monat, Preis nach Umfang
Für Betriebe, die uns als ihre Rechtsabteilung nutzen. Eine halbtägige Schulung im Arbeitsrecht im Jahr ist enthalten, auf Wunsch nehmen wir an Gesprächen mit Mitarbeitern oder Vertragspartnern teil.
  • Antwortzeit: Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb von 24 Stunden.
  • Laufzeit: Mindestens drei Monate, danach monatlich kündbar. Das Paket können Sie zum nächsten Monat wechseln.
  • Zusätzliche Stunden: Brauchen Sie in einem Monat mehr Zeit, rechnen wir sie zum Satz Ihres Pakets ab.
  • Gerichtsverfahren: Sie sind nicht enthalten. Dafür vereinbaren wir die Vergütung gesondert.
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Was die Betreuung im Alltag bedeutet

Welche Fragen anfallen, hängt von Ihrem Betrieb ab. Drei Beispiele aus den Bereichen, in denen wir Unternehmen laufend beraten:

  • Arbeitgeber: Abmahnungen und Kündigungen prüfen wir, bevor sie hinausgehen, einschließlich der Anhörung des Betriebsrats (§ 102 Abs. 1 BetrVG). Mehr auf der Seite Arbeitsrecht für Arbeitgeber.
  • Bauunternehmen: Wir begleiten Nachträge, Bedenkenanzeigen und Abnahmen. Offenen Werklohn sichern wir über eine Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB). Mehr auf der Seite Baurecht für Bauunternehmen.
  • Hausverwaltungen: Mahnungen und Kündigungen wegen Zahlungsverzugs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB) bereiten wir vor, Betriebskostenabrechnungen prüfen wir vor dem Versand. Mehr auf der Seite Mietrecht für Vermieter.
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Abrechnung einzelner Aufträge

Ohne laufende Betreuung rechnen wir jeden Auftrag einzeln ab. Welcher Weg passt, besprechen wir vorher mit Ihnen, die Vereinbarung erhalten Sie schriftlich.

  • Pauschale: Für klar umrissene Aufgaben, etwa die Prüfung eines Arbeitsvertrags oder eines Nachtrags. Den Betrag kennen Sie, bevor wir anfangen.
  • Stundenhonorar: Für Beratung und Verhandlungen, deren Umfang sich vorher nicht bestimmen lässt. Wir rechnen minutengenau ab und sagen Ihnen vorab, mit wie vielen Stunden Sie rechnen müssen. Die Vergütungsvereinbarung schließen wir in Textform (§ 3a Abs. 1 RVG).
  • Gesetzliche Gebühren: Vor Gericht richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Streitwert. Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht erster Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
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Kosten eines Gerichtsverfahrens

Kommt es zum Prozess, richten sich Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Streitwert. Der Rechner zeigt, womit Sie ungefähr rechnen müssen, wenn Sie gewinnen, sich vergleichen oder verlieren.

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Schulungen im Arbeitsrecht

Führungskräfte und Personalverantwortliche schulen wir bei Ihnen im Betrieb oder online. Als Beispiele nehmen wir Fälle aus Ihrem Alltag, etwa die Abmahnung wegen wiederholter Verspätung oder das Gespräch nach langer Krankheit.

  • Themen: Abmahnung und Kündigung, Krankheit und betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX), Arbeitszeit und Urlaub, Arbeitsverträge, Benachteiligungsverbote nach dem AGG.
  • Kosten: Eine halbtägige Schulung kostet ab 750 € zzgl. USt. je Gruppe. Im Paket Plus ist eine im Jahr enthalten.
Rechtsanwalt Tim Pfaff
  • Rechtsanwälte Tim Pfaff und Tobias Brandt
  • Standorte in Ellwangen und Augsburg
  • Arbeits-, Bau-, Miet-, Vertrags-, IT- und Gesellschaftsrecht für Unternehmen
  • Beratung in der Kanzlei, am Telefon oder per Video
  • Abrechnung nach RVG, Stundensatz oder Festhonorar
  • Bürozeiten Mo–Fr 8–20 Uhr, Sa 9–15 Uhr · telefonisch rund um die Uhr
  • Unterlagen über unser Mandantenportal oder per E-Mail
Kontaktdaten
E-Mail
info@rechtsanwalt-pfaff.de
Ellwangen
Marktplatz 17, 73479 Ellwangen
+49 7961 89326-22
Augsburg
Kurzes Geländ 14, 86156 Augsburg
+49 821 99986025
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Häufige Fragen

Was passiert mit Stunden, die wir nicht nutzen?+

Im Paket Standard und Plus nehmen Sie nicht genutzte Stunden in den Folgemonat mit. Im Paket Basis verfallen sie zum Monatsende.

Können wir das Paket wechseln oder kündigen?+

Das Paket wechseln Sie zum nächsten Monat. Nach den ersten drei Monaten können Sie monatlich kündigen.

Zahlt unsere Rechtsschutzversicherung?+

Ein Firmenrechtsschutz deckt häufig Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, selten die laufende Beratung. Wir fragen die Deckung für Sie an, bevor Kosten entstehen.

Wer betreut unser Unternehmen?+

Ein fester Anwalt aus unserem Team in Ellwangen oder Augsburg. Ist er nicht erreichbar, übernimmt der Kollege, der Ihre Akte ebenfalls kennt.

Schildern Sie Ihr Anliegen. Wir nehmen Kontakt auf.

Termin für ein Erstgespräch

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Zum Beispiel Kündigung, Bescheid, Vertrag oder Fotos. Bis zu 5 Dateien (PDF, Foto, Word), zusammen höchstens 20 MB. Die Dateien gehen verschlüsselt direkt an unsere Kanzlei.

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