Wir beraten Arbeitgeber aus Ellwangen, Augsburg und der Region, bevor eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, und vertreten sie vor dem Arbeitsgericht. Weil wir auch Arbeitnehmer vertreten, wissen wir, wo die Gegenseite bei einer Kündigung zuerst ansetzt.
Ob das Kündigungsschutzgesetz gilt, hängt von der Größe des Betriebs ab. Beschäftigen Sie in der Regel nicht mehr als zehn Arbeitnehmer, brauchen Sie für eine ordentliche Kündigung keinen der Gründe aus § 1 KSchG; Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig (§ 23 Abs. 1 KSchG). In größeren Betrieben muss die Kündigung durch Gründe in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sein. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kommt die Sozialauswahl hinzu: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sind zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG).
Kommt es zur Klage, vertreten wir Sie im Gütetermin und, wenn dort keine Einigung gelingt, im Kammertermin.


Oft ist eine Trennung im Einvernehmen der bessere Weg als ein Prozess. Ein Aufhebungsvertrag braucht wie die Kündigung die Schriftform, also die Unterschrift beider Seiten auf derselben Urkunde (§ 623 BGB). Wir verhandeln für Sie Beendigungsdatum, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und, wenn es dazu kommt, die Abfindung. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung hat der Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen. Ihre Höhe ist Verhandlungssache und hängt vor allem davon ab, wie gut die Kündigung vor Gericht stünde.
Die wesentlichen Arbeitsbedingungen müssen Sie schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer aushändigen. Seit 2025 genügt dafür die Textform, wenn das Dokument gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitnehmer den Empfang bestätigen soll (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG). Für Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung und die anderen Branchen des § 2a SchwarzArbG bleibt es bei der unterschriebenen Niederschrift. In den Nachweis gehören auch die Kündigungsfristen und der Hinweis auf die dreiwöchige Klagefrist (§ 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 14 NachwG). Wir entwerfen Arbeitsverträge, die zu Ihrem Betrieb passen, und prüfen die Muster, die Sie heute verwenden.
Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 623 BGB). Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein und dem Arbeitnehmer im Original zugehen. Den Zugang sollten Sie beweisen können, zum Beispiel durch einen Boten, der das Schreiben einwirft und das notiert.
Zwei Wochen. Die Frist beginnt, sobald der Kündigungsberechtigte die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen kennt (§ 626 Abs. 2 BGB). Klären Sie den Sachverhalt zügig auf, etwa durch eine Anhörung des Arbeitnehmers, beginnt die Frist erst mit dem Abschluss dieser Ermittlungen.
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch die Partei, die gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Darauf müssen wir Sie vor der Beauftragung hinweisen. Die Gerichtskosten trägt, wer verliert. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, fallen in der Regel keine Gerichtsgebühren an.
Wenn Sie in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, Auszubildende nicht mitgezählt. Teilzeitkräfte zählen mit 0,5 bis 20 Wochenstunden und mit 0,75 bis 30 Wochenstunden (§ 23 Abs. 1 KSchG). Für Arbeitnehmer, die schon vor 2004 im Betrieb waren, kann eine Schwelle von fünf gelten. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG).
Drei Vorlagen, mit denen Arbeitgeber oft selbst arbeiten, jeweils mit den Fehlern, an denen sie vor dem Arbeitsgericht scheitern. Wir schicken sie Ihnen kostenlos als Word-Datei und als PDF per E-Mail.
Unser Rundbrief für Arbeitgeber erscheint in loser Folge, höchstens einmal im Monat. Er bringt neue Urteile und Gesetzesänderungen aus dem Arbeitsrecht, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten. Wir erklären sie kurz und sagen, was Sie in Ihrem Betrieb prüfen sollten.
Buchen Sie ein Gespräch von 15, 30 oder 45 Minuten.
Schildern Sie kurz, worum es geht, und nennen Sie laufende Fristen. Felder mit * müssen ausgefüllt werden.