Kündigung eines Arbeitnehmers: Vorlage für Arbeitgeber

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Vor dem Arbeitsgericht scheitern Kündigungen oft nicht am Grund, sondern an der Form. Wer die falsche Person unterschreiben lässt oder den Zugang nicht beweisen kann, zahlt den Lohn weiter, obwohl der Kündigungsgrund getragen hätte. Unsere Vorlage für die ordentliche Kündigung enthält deshalb auch einen Zustellvermerk für den Boten.

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Sie bekommen die Vorlage als Word-Datei zum Ausfüllen und als PDF. Damit niemand eine fremde Adresse einträgt, schicken wir zuerst eine kurze E-Mail mit einem Bestätigungslink. Nach dem Klick kommt die Vorlage, meist innerhalb einer Minute.

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Fehler, an denen Kündigungen vor dem Arbeitsgericht scheitern

1. Kündigung per E-Mail, WhatsApp, Fax oder als Scan

Die Kündigung braucht die Schriftform, also das Original mit eigenhändiger Unterschrift; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB, § 126 Abs. 1 BGB). Fehlt sie, ist die Kündigung nichtig, auch wenn der Arbeitnehmer sie gelesen hat.

BAG, Urteil vom 17.12.2015 – 6 AZR 709/14, Rn. 27.

2. Unterschrift ohne Originalvollmacht

Unterschreibt nicht der Inhaber oder ein allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer, sondern ein Bevollmächtigter, kann der Arbeitnehmer die Kündigung zurückweisen, wenn keine Originalvollmacht beiliegt (§ 174 Satz 1 BGB). Er muss das unverzüglich tun, in der Regel innerhalb einer Woche. Ausgeschlossen ist die Zurückweisung nur, wenn der Arbeitgeber ihn von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hat. Die Stellung als Personalleiter oder Prokurist reicht dafür nur, wenn sie im Betrieb bekannt gemacht ist.

BAG, Urteil vom 07.05.2026 – 2 AZR 130/25, Rn. 26, 29.

3. Falscher Kündigungstermin

Die gesetzliche Frist steigt mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 622 Abs. 2 BGB); Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können anderes regeln. Nennt die Kündigung nur ein zu frühes Datum und lässt sie sich nicht als Kündigung zum richtigen Termin auslegen, ist sie unwirksam, wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig klagt. Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ fängt das auf.

BAG, Urteil vom 15.05.2013 – 5 AZR 130/12, Rn. 15 f.; BAG, Urteil vom 20.06.2013 – 6 AZR 805/11, Rn. 15.

4. Der Zugang lässt sich nicht beweisen

Bestreitet der Arbeitnehmer, die Kündigung erhalten zu haben, muss der Arbeitgeber den Zugang beweisen. Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung des Einwurf-Einschreibens genügen nicht, und auch der digitale Auslieferungsbeleg hilft nicht weiter, weil der Zusteller ihn schon vor dem Einwurf bestätigt. Sicher ist ein Bote, der das Schreiben kennt und die Übergabe oder den Einwurf festhält.

BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24, Rn. 15 ff.; BAG, Urteil vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25, Rn. 26 f.

5. Der Betriebsrat ist nicht oder unvollständig angehört

Gibt es einen Betriebsrat, ist eine Kündigung ohne seine Anhörung unwirksam (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Mitzuteilen sind die Gründe, die den Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben; bei der ordentlichen Kündigung ist seine Stellungnahme oder der Ablauf einer Woche abzuwarten (§ 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG).

BAG, Urteil vom 16.07.2015 – 2 AZR 15/15, Rn. 14 f.

6. Sonderkündigungsschutz übersehen

Ohne behördliche Zustimmung unwirksam ist die Kündigung einer Schwangeren und einer Mutter bis mindestens vier Monate nach der Entbindung (§ 17 MuSchG; Zulässigkeitserklärung der Landesbehörde), von Beschäftigten ab dem Verlangen der Elternzeit und während der Elternzeit (§ 18 BEEG) und von schwerbehinderten Menschen (§ 168 SGB IX, Zustimmung des Integrationsamts). Mitglieder des Betriebsrats sind ordentlich grundsätzlich nicht kündbar (§ 15 Abs. 1 KSchG).

7. Die Massenentlassungsanzeige fehlt

Wer innerhalb von 30 Kalendertagen mehr Arbeitnehmer entlässt, als § 17 Abs. 1 KSchG erlaubt (in Betrieben mit 21 bis 59 Arbeitnehmern schon mehr als fünf), muss vorher die Agentur für Arbeit unterrichten. Fehlt die Anzeige vor dem Ausspruch, ist die Kündigung unwirksam. Vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge zählen mit.

BAG, Urteil vom 01.04.2026 – 6 AZR 157/22, Leitsatz, Rn. 14–16.

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So nutzen Sie die Vorlage

Berechnen Sie zuerst die Kündigungsfrist aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und § 622 BGB und tragen Sie den Termin ein; den Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ lassen Sie stehen. Unterschreiben sollte, wer Ihr Unternehmen laut Handelsregister allein vertreten darf. Gibt es einen Betriebsrat, hören Sie ihn vorher an. Das Original übergibt ein Bote, der das Schreiben gelesen und selbst eingesteckt hat; er füllt den Zustellvermerk auf Seite 2 aus, der bei Ihnen bleibt. Die Seite mit den Hinweisen gehört nicht in den Umschlag.

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Prüfung Ihres Entwurfs

Bevor Sie kündigen, prüfen wir Ihren Entwurf, die Frist und den Weg der Zustellung in einer Erstberatung. Sie kostet 190 € zzgl. USt.; erteilen Sie uns danach den Auftrag, rechnen wir den Betrag an. Wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt, sehen wir uns dabei auch an, ob Ihr Kündigungsgrund vor Gericht trägt.

Rechtsanwalt Tim Pfaff
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Häufige Fragen

Muss ich in der Kündigung einen Grund angeben?

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Für die ordentliche Kündigung nicht. Ausnahmen gelten etwa für Auszubildende nach der Probezeit und für die Kündigung einer Schwangeren, die die Behörde zugelassen hat. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, müssen Sie den Grund aber vor Gericht darlegen und beweisen.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

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Wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind; Teilzeitkräfte zählen anteilig. Dann braucht die Kündigung einen Grund in der Person, im Verhalten oder im Betrieb. Schriftform, Kündigungsfristen und Sonderkündigungsschutz gelten auch im Kleinbetrieb.

Wie stelle ich die Kündigung sicher zu?

+

Am sichersten durch einen Boten, der das Schreiben liest, selbst in den Umschlag steckt, es übergibt oder einwirft und Datum und Uhrzeit festhält. Beim Einwurf-Einschreiben reichen die Belege der Post nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Beweis für den Zugang nicht aus.

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