Prozesskostenrechner

Was ein Gerichtsverfahren kostet und wer am Ende zahlt

Der Rechner zeigt, womit Sie bei einem Prozess vor dem Zivil- oder Arbeitsgericht rechnen müssen: Ihren eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten, jeweils für Gewinn, Vergleich und Verlust. Grundlage sind die gesetzlichen Gebühren nach RVG und GKG.

Ob sich ein Verfahren für Sie lohnt und ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, besprechen wir gern mit Ihnen, in Ellwangen, in Augsburg oder per Telefon und Video.
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Plus Symbol von Tim Pfaff

Was kostet ein Prozess?

Der Rechner zeigt, womit Sie ungefähr rechnen müssen: eigene Anwaltskosten, Kosten der Gegenseite und Gerichtskosten, je nachdem, ob Sie gewinnen, sich vergleichen oder verlieren.

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Wie sich die Kosten zusammensetzen

Ihr eigener Anwalt. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der ersten Instanz fallen eine Verfahrensgebühr (1,3) und eine Terminsgebühr (1,2) an, bei einem Vergleich zusätzlich eine Einigungsgebühr (1,0). In der Berufung sind es 1,6 und 1,2, bei einem Vergleich zusätzlich 1,3. Dazu kommen je Instanz eine Auslagenpauschale von höchstens 20 € und 19 % Umsatzsteuer.

Der Anwalt der Gegenseite. Wer den Prozess verliert, erstattet der Gegenseite ihre Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren (§ 91 ZPO). Der Rechner nimmt an, dass die Gegenseite gleich hoch abrechnet.

Das Gericht. Im Zivilprozess kostet die erste Instanz drei Gerichtsgebühren, die Berufung vier (Gerichtskostengesetz, GKG). Endet das Verfahren mit einem Vergleich, sinkt das auf eine beziehungsweise zwei Gebühren. Beim Vergleich rechnet der Rechner damit, dass jede Seite ihren Anwalt selbst trägt und die Gerichtskosten geteilt werden (§ 98 ZPO).

Besonderheit Arbeitsgericht. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Die Gerichtsgebühr ist niedriger (2,0, am Landesarbeitsgericht 3,2) und entfällt ganz, wenn sich die Parteien vergleichen. In der zweiten Instanz zahlt, wer verliert, auch den Anwalt der Gegenseite.

Was der Rechner nicht enthält. Kosten für Zeugen, Sachverständige und Reisen, die vorgerichtliche Geschäftsgebühr und ihre Anrechnung, Vergleiche über weitere Streitpunkte, eine Kostenverteilung nach Quote bei teilweisem Gewinn und den Zuschlag bei mehreren Auftraggebern. Das Ergebnis ist deshalb eine Schätzung; den Betrag für Ihren Fall rechnen wir Ihnen gern genau aus.

Häufige Fragen zu Prozesskosten

Wer zahlt die Prozesskosten, wenn ich gewinne?
Im Zivilprozess die Gegenseite: Sie trägt die Gerichtskosten, ihren eigenen Anwalt und Ihren Anwalt in Höhe der gesetzlichen Gebühren (§ 91 ZPO). Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
Was kostet ein Vergleich?
Regeln die Parteien nichts anderes, trägt jede Seite ihren Anwalt selbst und die Gerichtskosten werden geteilt (§ 98 ZPO). Der eigene Anwalt erhält zusätzlich eine Einigungsgebühr. Dafür sinken die Gerichtskosten: im Zivilprozess von drei auf eine Gebühr (in der Berufung von vier auf zwei), vor dem Arbeitsgericht entfallen sie ganz.
Wie genau ist das Ergebnis des Rechners?
Der Rechner verwendet die gesetzlichen Gebührentabellen nach RVG und GKG in der seit Juni 2025 geltenden Fassung. Er ersetzt keine Beratung: Zeugen, Sachverständige, Reisen und die vorgerichtliche Tätigkeit sind nicht enthalten, und das Gericht kann den Streitwert anders festsetzen, als Sie ihn eingeben.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ist das Rechtsgebiet versichert und ist der Streit nach Vertragsbeginn und Wartezeit entstanden, übernimmt sie in der Regel Ihren Anwalt, die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite, die Sie erstatten müssen, abzüglich der Selbstbeteiligung. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung stellen wir für Sie.

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