Der Rechner zeigt, womit Sie ungefähr rechnen müssen: eigene Anwaltskosten, Kosten der Gegenseite und Gerichtskosten, je nachdem, ob Sie gewinnen, sich vergleichen oder verlieren.
Ihr eigener Anwalt. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der ersten Instanz fallen eine Verfahrensgebühr (1,3) und eine Terminsgebühr (1,2) an, bei einem Vergleich zusätzlich eine Einigungsgebühr (1,0). In der Berufung sind es 1,6 und 1,2, bei einem Vergleich zusätzlich 1,3. Dazu kommen je Instanz eine Auslagenpauschale von höchstens 20 € und 19 % Umsatzsteuer.
Der Anwalt der Gegenseite. Wer den Prozess verliert, erstattet der Gegenseite ihre Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren (§ 91 ZPO). Der Rechner nimmt an, dass die Gegenseite gleich hoch abrechnet.
Das Gericht. Im Zivilprozess kostet die erste Instanz drei Gerichtsgebühren, die Berufung vier (Gerichtskostengesetz, GKG). Endet das Verfahren mit einem Vergleich, sinkt das auf eine beziehungsweise zwei Gebühren. Beim Vergleich rechnet der Rechner damit, dass jede Seite ihren Anwalt selbst trägt und die Gerichtskosten geteilt werden (§ 98 ZPO).
Besonderheit Arbeitsgericht. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Die Gerichtsgebühr ist niedriger (2,0, am Landesarbeitsgericht 3,2) und entfällt ganz, wenn sich die Parteien vergleichen. In der zweiten Instanz zahlt, wer verliert, auch den Anwalt der Gegenseite.
Was der Rechner nicht enthält. Kosten für Zeugen, Sachverständige und Reisen, die vorgerichtliche Geschäftsgebühr und ihre Anrechnung, Vergleiche über weitere Streitpunkte, eine Kostenverteilung nach Quote bei teilweisem Gewinn und den Zuschlag bei mehreren Auftraggebern. Das Ergebnis ist deshalb eine Schätzung; den Betrag für Ihren Fall rechnen wir Ihnen gern genau aus.
Buchen Sie ein Gespräch von 15, 30 oder 45 Minuten. Für Privatpersonen ist es kostenlos.
Schildern Sie kurz, worum es geht, und nennen Sie laufende Fristen. Felder mit * müssen ausgefüllt werden.