Von unserem Standort im Kurzen Geländ 14 vertreten wir Arbeitnehmer und Führungskräfte aus Augsburg, Friedberg, Gersthofen, Königsbrunn und dem Umland. Wir beraten bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Augsburg. Liegt eine Kündigung vor, zählt die Zeit: Für die Klage bleiben drei Wochen ab Zugang.
Mit dem Zugang der Kündigung beginnt die Frist für die Kündigungsschutzklage. Sie beträgt drei Wochen (§ 4 KSchG). Zugegangen ist das Schreiben, sobald es in Ihrem Briefkasten liegt und Sie es unter gewöhnlichen Umständen lesen konnten, nicht erst, wenn Sie es tatsächlich öffnen. Ohne rechtzeitige Klage gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG).
Bringen Sie zum ersten Gespräch die Kündigung samt Umschlag, Ihren Arbeitsvertrag und die letzten Lohnabrechnungen mit. Daraus sehen wir, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt, welche Kündigungsfrist läuft (§ 622 BGB) und ob ein besonderer Schutz besteht, etwa in der Elternzeit oder bei einer Schwerbehinderung.
Klagen können Sie beim Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers oder dort, wo Sie gewöhnlich arbeiten (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Wer in Augsburg arbeitet, klagt deshalb meist beim Arbeitsgericht Augsburg, auch wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in München oder Stuttgart hat. Die Güteverhandlung soll innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden (§ 61a Abs. 2 ArbGG). Den Termin nehmen wir mit Ihnen wahr.


Eine Abfindung ist meist das Ergebnis einer Verhandlung. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Sonderfällen: wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und im Schreiben für den Verzicht auf die Klage ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr anbietet (§ 1a KSchG), oder wenn das Gericht das Arbeitsverhältnis auf Antrag auflöst (§ 9 KSchG). Je besser die Aussichten der Klage, desto mehr lässt sich in der Regel verhandeln.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung und muss schriftlich geschlossen werden (§ 623 BGB). Wer ihn unterschreibt, löst das Beschäftigungsverhältnis selbst. Die Agentur für Arbeit prüft dann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). Ob sie einen wichtigen Grund anerkennt, hängt davon ab, wie der Vertrag gestaltet ist. Das klären wir vor der Unterschrift.
Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich nicht einfach widerrufen. Ein Widerrufsrecht wie bei Haustürgeschäften gibt es nicht (BAG, Urteil vom 07.02.2019, 6 AZR 75/18). Bitten Sie deshalb um Bedenkzeit und lassen Sie den Entwurf vorher prüfen. Im Vertrag regeln wir auch Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und den Zeitpunkt der Auszahlung.
Der Rechner zeigt eine erste Größenordnung.
Gegen eine Kündigung bleiben drei Wochen für die Klage (§ 4 KSchG). Wer die Frist versäumt, verliert den Kündigungsschutz, auch wenn die Kündigung eigentlich unwirksam wäre.
Der Check fragt sechs Punkte ab. Danach sehen Sie den letzten Tag der Frist und ob das Kündigungsschutzgesetz für Sie gilt. Das Ergebnis besprechen wir gern mit Ihnen; die Erstberatung ist für Privatpersonen kostenlos.
Zum Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, auf Wunsch mit Angaben zu Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 GewO). Die Formulierungen dürfen nichts anderes aussagen, als sie auf den ersten Blick sagen (§ 109 Abs. 2 GewO). Endet ein Verfahren mit einem Vergleich, legen wir darin oft die Note fest.
Beim Ausscheiden bleiben oft Überstunden, Provisionen und Urlaub offen. Urlaub, der wegen des Endes nicht mehr genommen werden kann, ist abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von wenigen Monaten. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch. Schicken Sie uns deshalb den Vertrag mit.


In der Regel das Arbeitsgericht Augsburg. Sie können dort klagen, wo Sie gewöhnlich arbeiten, oder am Sitz des Arbeitgebers (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Für die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm verhandelt die Kammer in Neu-Ulm, für die Amtsgerichtsbezirke Dillingen und Nördlingen der Gerichtstag in Donauwörth.
Häufig ordnet das Gericht Ihr persönliches Erscheinen an (§ 51 Abs. 1 ArbGG). Dann begleiten wir Sie. Das Gespräch mit uns vorher können Sie in Augsburg, am Telefon oder per Video führen.
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht übernimmt die Kosten in vielen Fällen. Die Deckung fragen wir für Sie an. Das erste Gespräch ist für Arbeitnehmer kostenlos.
Unterschreiben Sie nicht sofort. Bitten Sie um Bedenkzeit und lassen Sie den Entwurf prüfen. Ein Aufhebungsvertrag lässt sich nach der Unterschrift in der Regel nicht widerrufen, und er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III).
Der Rechner zeigt, womit Sie ungefähr rechnen müssen: eigene Anwaltskosten, Kosten der Gegenseite und Gerichtskosten, je nachdem, wie das Verfahren endet. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
Die Zahlen gelten für den typischen Ablauf. Was in Ihrem Fall auf Sie zukommt und ob eine Rechtsschutzversicherung zahlt, klären wir in der Erstberatung.
Wie sich Anwalts- und Gerichtskosten zusammensetzen, erklärt unsere Seite Prozesskostenrechner.
Buchen Sie ein Gespräch von 15, 30 oder 45 Minuten. Für Privatpersonen ist es kostenlos.
Schildern Sie kurz, worum es geht, und nennen Sie laufende Fristen. Felder mit * müssen ausgefüllt werden.