Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Vorlage für Vermieter

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Mit dieser Vorlage verlangen Sie vom Mieter die Zustimmung zu einer höheren Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Ob die Erhöhung hält, entscheidet sich an wenigen Stellen: Wartefrist, Begründung, Kappungsgrenze und die Fristen danach. Dazu enthält die Vorlage eine Seite mit Hinweisen, die Sie vor dem Versand entfernen.

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Woran Mieterhöhungen vor dem Amtsgericht scheitern

1. Zu früh verschickt

Das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen, und zum Erhöhungszeitpunkt muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein. Wer falsch zählt, verliert die Zustimmungsklage, denn Fristen und Form des Verlangens gehören zur Begründetheit.

§ 558 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB; BGH, Urteil vom 29.04.2020, VIII ZR 355/18, Leitsatz 1a.

2. Begründung zu dünn

Der bloße Hinweis auf „den Mietspiegel“ genügt nicht. Anzugeben ist das Feld bzw. die Einordnung, nach der die Wohnung bewertet wird; bei einem qualifizierten Mietspiegel sind dessen Angaben zur Wohnung auch dann mitzuteilen, wenn die Erhöhung auf Vergleichswohnungen gestützt wird. § 558a Abs. 1 und 3 BGB; BGH, Urteil vom 12.12.2007, VIII ZR 11/07, Leitsatz a und b. Der Fehler lässt sich im Prozess beheben, dann läuft die Zustimmungsfrist aber neu: § 558b Abs. 3 BGB; BGH, Urteil vom 20.01.2010, VIII ZR 141/09, Rn. 19 f.

3. Vergleichswohnungen nicht auffindbar

Der Mieter muss die drei Wohnungen identifizieren können; dazu gehört bei Mehrfamilienhäusern auch die Lage im Geschoss.

BGH, Urteil vom 24.04.2019, VIII ZR 62/18, Rn. 36, mit Verweis auf BGH, Urteil vom 18.12.2002, VIII ZR 72/02.

4. Kappungsgrenze in Augsburg übersehen

In Augsburg darf die Miete in drei Jahren nur um 15 Prozent steigen. Ausgangspunkt ist die vertraglich vereinbarte Miete, auch wenn der Mieter wegen einer Flächenabweichung mindert.

§ 558 Abs. 3 BGB mit § 1 und Anlage Nr. 7.1.1 MiSchuV; BGH, Urteil vom 17.04.2019, VIII ZR 33/18, Rn. 18, 21.

5. Klagefrist verpasst

Schweigt der Mieter, muss die Klage innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist erhoben sein. Danach gilt das Verlangen als nicht gestellt, die Klage wird abgewiesen.

§ 558b Abs. 2 BGB; BGH, Urteil vom 29.04.2020, VIII ZR 355/18, Rn. 24 f.

6. Staffel- oder Indexmiete übersehen

Steht im Vertrag eine Staffel- oder Indexmiete, ist eine Erhöhung bis zur Vergleichsmiete während der Laufzeit ausgeschlossen.

§ 557a Abs. 2 Satz 2, § 557b Abs. 2 Satz 3 BGB.

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So nutzen Sie die Vorlage

Tragen Sie Ihre Angaben in die eckigen Klammern ein und entscheiden Sie sich für eine Begründung, den Mietspiegel oder drei Vergleichswohnungen. Rechnen Sie die Kappungsgrenze von der Miete aus, die drei Jahre vor dem Wirksamwerden galt. Schicken Sie das Schreiben an alle Mieter und lassen Sie den Einwurf von einem Boten bezeugen. Notieren Sie sich das Ende der Zustimmungsfrist und das Ende der Klagefrist drei Monate später.

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Schicken Sie uns Ihren ausgefüllten Entwurf, bevor er rausgeht. Wir prüfen ihn in einer Erstberatung für 190 € zzgl. USt. und rechnen den Betrag an, wenn Sie uns anschließend beauftragen. Das lohnt sich vor allem, wenn am Ort kein Mietspiegel gilt, die Miete deutlich steigen soll oder der Mieter schon einmal widersprochen hat.

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Häufige Fragen

Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

+

Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung beim Mieter ankommen (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten zählen dabei nicht mit. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen, in Augsburg um 15 Prozent.

Muss ich einen Mietspiegel verwenden?

+

Nein. Sie können die Erhöhung auch mit drei vergleichbaren Wohnungen, einem Sachverständigengutachten oder einer Mietdatenbank begründen (§ 558a Abs. 2 BGB). Gibt es am Ort einen qualifizierten Mietspiegel wie in Augsburg, müssen Sie dessen Angaben zur Wohnung aber auch dann nennen, wenn Sie sich auf etwas anderes stützen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Was passiert, wenn der Mieter nicht zustimmt?

+

Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit. Stimmt er nicht zu, können Sie innerhalb von drei weiteren Monaten beim Amtsgericht auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB). Verpassen Sie diese Frist, ist das Schreiben verbraucht, und Sie müssen neu beginnen.

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